Grundsatzbeschluss (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Schulen stehen vor weitreichenden Herausforderungen bei
der Umsetzung der Digitalisierung des Bildungswesens. Die jeweiligen
Sachaufwandsträger sind dabei ein wichtiger Partner, vor allem bei den
Überlegungen wie die IT-Infrastruktur, Service und Support organisiert und
strukturiert aufgebaut werden können.
Die Vielzahl der angebotenen Investitionsförderprogramme in
Kopplung mit Votums-Rahmenvorgaben erfordern kurzfristig förderkonforme
Vergaben aber auch zusätzlich dringende konzeptionelle Antworten auf die
strategischen und technische Umsetzungsfragen. Bisher fehlen diese
Umsetzungskonzepte meist weitgehend bzw. erscheinen nicht umfassend genug. Vor
allem liegt die derzeitige Zielsetzung überwiegend in der Installation und dem
Aufbau von Technik und weniger darin, wie im Anschluss die laufende Betreuung
und Weiterentwicklung gelöst werden kann.
Mit Festlegung von einheitlichen Standards bei Planung,
Beschaffung, Betrieb und Betreuung können die aus der Vergangenheit sehr
heterogen gewachsenen Systeme an den Schulen deutlich verschlankt werden, was
der Überbelastung der zuständigen Lehrer als IT-Systembetreuer entgegenwirkt.
Die Landkreisverwaltung beschäftigt sich seit Mitte letzten
Jahres damit, wie die kreiseigenen Schulen mit einem gemeinsamen „digitalen
Konzeptpapier“ durch einzelne Bausteine (Leistungs- und Servicepaketen) und
einem Betreuungskonzept zielgerichtet unterstützt werden können. Dabei soll ein
Konstrukt aus vorhandenen Personalressourcen und teilweiser Einbindung von
externen Dienstleistern entstehen, um den gestiegenen Anforderungen
projektkoordinierend gerecht zu werden.
Im gesamten Landkreisgebiet sind mit dieser Situation aber
nicht nur der Landkreis selbst für seine kreiseigenen Schulen, sondern auch
alle Landkreisgemeinden als Sachaufwandsträger gleichermaßen konfrontiert.
Die aufgrund der aktuellen Förderprogramme indizierte
Gleichförmigkeit der Anforderungen bietet enorme Synergiepotentiale, sodass
durch zielgerichtete interkommunale Zusammenarbeit die Kräfte gebündelt werden
könnten.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 12.12.2019 wurde
die Thematik „Interkommunale Zusammenarbeit - Digitale Schulen“ bereits als
Tagesordnungspunkt behandelt. Den Themeneinstieg bildete ein Sachvortrag des
Staatl. Schulamtes Günzburg sowie der Gemeinde Gundremmingen aus dem Landkreis
Günzburg. Dort wurde auf Initiative der
Gemeinden zusammen mit dem Schulamt ein Zweckverband „Digitale Schulen“
vorbereitet. Zunächst ohne Beteiligung des Landkreises. Die abschließende
Gründung steht pandemiebedingt noch aus.
Als Referenzmodell bietet diese Herangehensweise eine
wertvolle Orientierung:
·
Prüfung
der Übertragbarkeit der Vorgehensweise des Landkreises Günzburg
auf den Landkreis Pfaffenhofen
·
Erarbeitung
eines Konzeptpapiers nach dem Vorbild des Landkreises Günzburg.
·
Prüfung
und Bewertung der Umsetzungsmöglichkeiten und -modelle der Zusammenarbeit
(Zweckverband, Zweckvereinbarung, Kooperation)
·
Abfrage
der Teilnahmebereitschaft von jeder einzelne Kommune
Es ist
daher zielführend, einen Prozess der Potentialprüfung einer Zusammenarbeit im
Bereich der „Digitalen Schulen“ im Landkreis zu starten und einen intensiven
Austausch anzustreben, um gemeinsam die Digitalisierung voranzutreiben und
Synergien zu suchen.
Dazu
dient folgender Grundsatzbeschluss, der vom Kreistag gefasst werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Der Kreistag fasst
folgenden Grundsatzbeschluss:
Es wird die
dringende Notwendigkeit gesehen, im Bereich der Digitalisierungsoffensive eine
gemeinsame kommunale Lösung für alle Schulen im Landkreis Pfaffenhofen zu
initiieren und zu erarbeiten.
Die Verwaltung,
Abteilung 1 mit Sachgebiet EDV und Digitalisierung, wird beauftragt, einen
Konzeptvorschlag zur Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen“ zu
erstellen und den Kreisgremien zu Prüfung vorzulegen.
Dabei
ist ein Satzungsentwurf in Form einer „Mustersatzung‘“ zu fertigen und der
zusätzliche
Personal- und Sachaufwand überschlägig zu ermitteln.
In diesem Zuge sind
auch alternative Ansätze einer interkommunalen Zusammenarbeit in die
Betrachtung mit einzubeziehen.
Die grundsätzliche
Teilnahmebereitschaft der einzelnen Gemeinden wird ermittelt.