Betreff
Umstrukturierung Punkt 1.11 „Satzung zur Regelung der Entschädigung (…) besonderer Ehrenämter“ sowie Aufstockung des Betrags für Beraternetzwerke/ Artenkenner (B)
Vorlage
2020/3509
Aktenzeichen
173
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Um ehrenamtliche Artenkenner für verschiedene Artengruppen gewinnen zu können, ist eine Änderung der aktuellen Entschädigungssatzung für Ehrenamtliche sowie eine Aufstockung des zur Verfügung stehenden Budgets notwendig.

 

Das Artensterben ist in aller Munde und dass es aufgehalten werden muss, mittlerweile Gemeinplatz geworden. Doch um festzustellen, welche Arten bedroht sind und was man dagegen tun kann, benötigen wir Wissen. Kartierungen sind teuer, daher sind „Artenkenner“ wichtiger denn je. Ein Artenkenner ist jemand, der sich mit der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten in einer bestimmten Region beschäftigt und diese Beobachtungen auch methodisch notiert. Aber auch die Artenkenner sind vom Aussterben bedroht. Laut einer Studie vom Bund Naturschutz (BN) im Jahr 2014 hat die Zahl der Artenkenner in den letzten 20 Jahren um 21 % abgenommen, die meisten sind über 60 Jahre alt, nur 7,6 % sind jünger als 30 Jahre.

 

Im Landkreis gibt es aktuell neben den Biberberatern nur ehrenamtliche Berater für Wespen und Hornissen, für Fledermäuse sowie im Rahmen der Gebietsbetreuung für Wiesenbrüter.
Bedarf gibt es jedoch für viele weitere Artengruppen, zum Beispiel Greifvögel, Igel, Orchideen, Amphibien, Ameisen oder Muscheln.

 

Aktuelle Fassung:

§ 5 Entschädigung besonderer Ehrenämter

(1) Die in besonderen Ehrenämtern tätigen Personen erhalten eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt für
1.11 die Mitglieder der Naturschutzwacht

  a. Naturschutzwächter 300,00 € jährlich
      sowie 50 % der im Rahmen der Ausbildung zum Naturschutzwächter anfallenden 
      notwendigen Fahrtkosten

  b. im Rahmen des Bibermanagements beauftragte Naturschutzwächter 8,00 € pro
      Stunde

  c. Biberberater 200,00 € jährlich für pauschal 25 Stunden, für jede darüber hinaus
      geleistete Stunde 8,00 €

  d. Fledermausberater
- bis 10 Beratungen vor Ort: 50,00 Euro pro Kalenderjahr
- 11 bis 20 Beratungen vor Ort: 100,00 Euro pro Kalenderjahr
- 21 und mehr Beratungen vor Ort: 5,00 Euro pro Einsatz
  (solange Haushaltsmittel von 2.000,00 Euro nicht ausgeschöpft sind)
- Pflegestelle für verletzte Tiere: 300,00 Euro pro Kalenderjahr
- Kosten für notwendige Impfungen, sofern diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden
   e. Wespen- und Hornissenberater
-  Umsiedlung eines Nestes: 20,00 Euro pro Einsatz

Diese Fassung ist nicht flexibel und auch inhaltlich nicht korrekt, da ehrenamtliche Berater nicht der Naturschutzwacht angehören.

 

Vorschlag Neufassung:
1.11 die Ehrenamtlichen der Unteren Naturschutzbehörde

  a. Naturschutzwächter 300,00 € jährlich

      sowie 50 % der im Rahmen der Ausbildung zum Naturschutzwächter            
      anfallenden notwendigen Fahrtkosten

  b. Biberberater 200,00 € jährlich für pauschal 25 Stunden, für jede darüber
      hinaus geleistete Stunde 8,00 €

  c. Artenkenner
      - bis 10 Einsätze/ Beratungen vor Ort: 50,00 Euro pro Kalenderjahr
      - 11 bis 20 Einsätze/ Beratungen vor Ort: 100,00 Euro pro Kalenderjahr
      - 21 und mehr Einsätze/ Beratungen vor Ort: 5,00 Euro pro Einsatz
       (solange Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind)
      - Umsiedlung eines Volkes/ Nestes: 20,00 Euro pro Einsatz
      - Pflegestelle für verletzte/ kranke Tiere: 300,00 Euro pro Kalenderjahr
      - Kosten für notwendige Impfungen, sofern diese nicht von der Kranken-
        versicherung übernommen werden

 

Die Fassung ist dann inhaltlich korrekt, es wird insgesamt übersichtlicher und die UNB kann Artenkenner entsprechend dem aktuellen und lokalen Bedarf suchen, auswählen und ausbilden, wozu keine weiteren Änderungen der Satzung notwendig sind. Zudem können die Haushaltsmittel flexibler eingesetzt und verwendet werden und mehr Bürger können sich ehrenamtlich für den Naturschutz engagieren.


Unsere Beraternetzwerke werden von den Bürgern bestens angenommen und sind nicht nur ein Service für den Bürger, sondern wirken auch als Multiplikatoren in Artenschutz und Umweltbildung, was in Zeiten des erfolgreichen Volksbegehrens sowie des Artensterbens als staatliche und gesellschaftliche Aufgabe umso mehr an Bedeutung gewonnen hat.

Bislang stehen für die Beraternetzwerke 4.000 € zur Verfügung. Geplant ist die Aufstockung um 6.250 € auf 10.250 € sowie die Möglichkeit einer flexiblen Verwendung der Haushaltsmittel entsprechend dem aktuellen Bedarf.

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, § 5 Abs.1 Nr. 13 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger, sonstigerer Kreisbürger und besonderer Ehrenämter wie vorgeschlagen zu ändern und die Haushaltmittel für Beraternetzwerke bzw. Artenkenner um 6.250 Euro auf insgesamt 10.250 Euro jährlich aufzustocken.