Sachverhalt/Begründung
Der
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat gem. Beschluss des Kreistages vom 22.05.2000
die kommunale Abfallwirtschaft ab 01.01.2001 als Eigenbetrieb organisiert.
Nach
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) legt die Werkleitung hiermit
den Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 vor.
Die
Ansätze zu den einzelnen Positionen basieren auf den Ergebnissen der
Jahresuntersuchung bzw. den Ansätzen im Wirtschaftsplan der Vorjahre, der
Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 -2019 und berücksichtigen soweit als
möglich die voraussichtliche Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2019.
Die
Höhe der Abschreibungen im „übrigen Bereich“ (Ziff. 6 des Erfolgsplanes)
richtet sich nach den von der Betriebsprüfung durch das FA Ingolstadt für die
Jahre 1998 bis 2008 anerkannten Werten.
„§ 19 EBV-Wirtschaftsplan-
(1) Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines
jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus
dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan.
(2) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu
ändern, wenn
1. das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes bedingt oder
2. zum Ausgleich des Vermögensplanes
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder
3. im Vermögensplan weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder
4. eine erhebliche Vermehrung oder Hebung
der im Stellenplan und in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen
erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um vorübergehende Einstellung von
Aushilfskräften handelt.“
Die im Wirtschaftsplan vorgegebenen Ansätze sind in den Erläuterungen
Der
Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2019 mit Anlagen (Stellenplan) und den darin enthaltenen
Ansätzen festzustellen
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Kreistag, den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 mit Anlagen
(Stellenplan) und den darin enthaltenen Ansätzen festzustellen