Betreff
Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altlandrat" an den bisherigen Landrat (B)
Vorlage
2020/3474
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß Art. 29 Abs. 4 KWBG kann der Kreistag dem ausgeschiedenen Landrat Martin Wolf die Führung der Bezeichnung „Altlandrat“ erlauben. Aufgrund der Amtszeit von Herrn Martin Wolf und seiner vielfältigen Verdienste um den Landkreis wird vorgeschlagen, die Ehrenbezeichnung „Altlandrat“ zu verleihen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Martin Wolf ist berechtigt, die Ehrenbezeichnung „Altlandrat“ zu führen.