Betreff
Zweckverband "Sparkasse Ingolstadt" (B)
Vorlage
2020/3463
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands Sparkasse Ingolstadt Eichstätt sind vom Landkreis Pfaffenhofen zusätzlich zum Landrat ein weiterer Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen.

 

Als Mitglieder des Verwaltungsrates und als Stellvertreter dürfen nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen, sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern.

 

Besondere Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden, wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

 

Die Eignung zur Förderung der Sparkasse und ihrer Aufgaben erfordert auch die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder von der Sparkasse. Diese Unabhängigkeit setzt voraus, dass keine geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen des zu berufenden Mitglieds bestehen, die einen Interessenskonflikt begründen können, die sein Urteilsvermögen beeinflussen könnten.

 

 

Als Mitglieder des Verwaltungsrates und als Stellvertreter dürfen nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen, sowie bereits und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern.

 

Besondere Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden, wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

 

 

 

 

Die Eignung zur Förderung der Sparkasse und ihrer Aufgaben erfordert auch die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder von der Sparkasse. Diese Unabhängigkeit setzt voraus, dass keine geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen des zu berufenden Mitglieds bestehen, die einen Interessenskonflikt begründen können, die sein Urteilsvermögen beeinflussen könnten.

Es werden vorgeschlagen:

 

Mitglied

Landrat Albert Gürtner

Herbert Nerb

Stellvertreter

Stellvertreter des Landrats

Michael Franken

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Zweckverband Sparkasse Ingolstadt Eichstätt werden folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter laut Sachverhalt bestellt:

 

Mitglied

Landrat Albert Gürtner

Herbert Nerb

Stellvertreter

Stellvertreter des Landrats

Michael Franken