Sachverhalt/Begründung
Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des
Zweckverbands Sparkasse Pfaffenhofen hat der Landkreis Pfaffenhofen zusätzlich
zum Landrat drei Verbandsräte und ihre Stellvertreter zu bestellen.
Als Mitglieder des
Verwaltungsrates und als Stellvertreter dürfen nur solche Personen bestellt
werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen, sowie bereit und
geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern.
Besondere Wirtschafts- und
Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener
unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender
Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden,
wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über
aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt. Mindestens ein Mitglied des
Verwaltungsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung verfügen.
Die Eignung zur Förderung der
Sparkasse und ihrer Aufgaben erfordert auch die Unabhängigkeit der
Verwaltungsratsmitglieder von der Sparkasse. Diese Unabhängigkeit setzt voraus,
dass keine geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen des zu berufenden
Mitglieds bestehen, die einen Interessenskonflikt begründen können, die sein
Urteilsvermögen beeinflussen könnten.
Es werden vorgeschlagen:
Mitglied Landrat Albert Gürtner Martin Rohrmann Martin Schmid Max Hechinger |
Stellvertreter Stellvertreter des Landrats Max Weichenrieder Christian Keck Josef Finkenzeller |
Beschlussvorschlag:
Für den Zweckverband Sparkasse
Pfaffenhofen werden folgende Verbandsräte und Stellvertreter bestellt:
Mitglied Landrat Albert Gürtner Martin Rohrmann Martin Schmid Max Hechinger |
Stellvertreter Stellvertreter des Landrats Max Weichenrieder Christian Keck Josef Finkenzeller |
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