Betreff
Vereidigung des Stellvertreters des Landrats
Vorlage
2020/3448
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der gewählte Stellvertreter des Landrats hat nach Art. 27 Abs. 1 KWBG einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid ist vom Landrat abzunehmen und lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 27 Abs. 2 KWBG).

 

Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.