Betreff
Erlass einer Wappen- und Fahnensatzung für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2020/3422
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Landkreiswappen wurde 1961 durch den Künstler Eduard Luckhaus († 1975) im Rahmen eines Wettbewerbs entworfen.

 

Das Wappen wird als Halbrundschild geführt, welches in zwei Hälften gespalten ist. In der linken Hälfte liegt auf weiß-blauen Rauten ein goldenes Scheyrer Kreuz auf. In der rechten Hälfte liegt auf goldfarbenem Grund eine grüne Hopfenrebe mit Dolde und Blatt auf.

 

Verträge zur Nutzung des Wappens wurden damals nicht geschlossen. Das Urheberrecht liegt bis zum Ablauf der Schutzfrist bei den „Luckhaus-Erben“. Diese befürworten die Nutzung des Wappens durch den Landkreis ausdrücklich. Um die vorhandene Regelungslücke formal zu schließen, wurde vor kurzem ein Urheberrechtlicher Vertrag mit den „Luckhaus-Erben“ geschlossen. Der Landkreis Pfaffenhofen darf das Wappen auch weiterhin ohne finanzielle Gegenleistung nutzen. Der Urheberrechtliche Vertrag ist allerdings an die Verwendung des Wappens gemäß der beiliegenden Wappen- und Fahnensatzung gekoppelt. 

 

Dritte dürfen das Landkreiswappen nach Art. 3 Abs. 3 LKrO nur mit Genehmigung des Landkreises verwenden. Im Landkreis Pfaffenhofen ist für diese Genehmigung der Landrat zuständig (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung des Kreistags). Aufgrund der noch laufenden Schutzfrist des Urheberrechts ist zusätzlich die Zustimmung der „Luckhaus-Erben“ notwendig.

 

Die Verwendung des Landkreiswappens durch Dritte wird seither sehr restriktiv gehandhabt. Genehmigungen an Dritte werden nur erteilt, wenn der Landkreis unmittelbar beteiligt ist. Für die Verwendung des Wappens zu gewerblichen Zwecken – gleich welcher Art – werden grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt. 

 

Diese Linie soll auch weiterhin verfolgt werden. Die Wappen- und Fahnensatzung wurde entsprechend der bisherigen Handhabung ausgestaltet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die beigefügte Satzung über die Verwendung des Wappens und der Fahne des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Wappen- und Fahnensatzung) zu erlassen.