Betreff
RVV-Tariferweiterung (B
Vorlage
2019/3383
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Seit längerer Zeit fordern Bürger aus dem Ortsteil Schwaig, Gemeindebereich Neustadt im Landkreis Kelheim, dass das RVV-Verbundticket bis zum Bahnhof Münchsmünster gelten sollte, da der Haltepunkt sich in deren unmittelbarer Nähe befindet.

Die Gemeinde Münchsmünster hat dies jetzt ebenfalls aufgegriffen und Interesse an einer Erweiterung des RVV-Tarifs bis zum Bahnhof Münchsmünster bekundet. Die Fahrgäste soll-ten im naheliegenden Bahnhof in Münchsmünster zusteigen und trotzdem ein Verbundticket des RVV nutzen können. Dadurch würde sich der Fahrpreis für die Nutzer ab Münchsmünster in Richtung Regensburg ermäßigen und die Anfahrt zum Bahnhof Neustadt erübrigen. Eine Belebung des Bahnhofes Münchsmünster wäre zu erwarten.

Das RVV-Gebiet endet derzeit an der Landkreisgrenze zwischen Pfaffenhofen und Kelheim. Letzter Halt für RVV-Reisende ist der Bahnhof Neustadt.

 

Es wurde deshalb von den Landräten Wolf und Neumeyer eine Integration des Bahnhofs Münchsmünster in den RVV-Tarif angedacht. Eine Anfrage beim RVV ergab einen geschätz-ten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlust durch die Integration des Haltepunktes Münchsmünster von ca. 8.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich würden Regiekosten für Personal-aufwand, neue Vertriebsinfrastruktur sowie eine Beteiligung an Vertriebs- und Marketing-kosten anfallen. Insgesamt ist derzeit mit Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro – 20.000 Euro pro Jahr zu rechnen, die sich allerdings nach den Fahrgastzahlen richten. Die Kosten sollen dabei je zur Hälfte vom Landkreis Pfaffenhofen und vom Landkreis Kelheim getragen werden – befristet auf zwei Jahre. Anschließend ist über die Finanzierung (je nach Nutzung durch welche Bürger – PAF oder KEH) erneut zu befinden.

 

Neben den unmittelbaren Auswirkungen der RVV-Erweiterung sind auch die mittelbaren Auswirkungen im Sinne einer vermehrten Nutzung des VGI-Tarifes zu ermitteln und berück-sichtigen. Hierzu kann es kommen, weil bei Geltung des RVV-Tarifes bis Münchsmünster künftig auch für Bahnfahrgäste zwischen Quellen/Zielen östlich von Münchsmünster (Neu-stadt – Regensburg) und Quellen/Zielen innerhalb des VGI-Tarifgebietes (z.B. Ingolstadt) die Nutzung von RVV- und VGI-Tarif günstiger als die Bahnfahrkarte sein kann.

Diese möglichen Auswirkungen sind zu ermitteln. Einen Anhaltspunkt hierfür gibt das beige-fügte Gutachten, das für eine VGI-Erweiterung bis Neustadt (Donau) erstellt wurde. In ver-gleichbarer Weise müssten auf Basis von Fahrgastzahlen des gesamten Abschnitts der Do-nautalbahn zwischen Ingolstadt und Regensburg die Auswirkungen auf die Nutzung des VGI-Tarifes und damit verbundene Mindererlöse geprüft werden.

Die Ergebnisse müssen anschließend auch in den VGI-Gremien behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, dass die ermittelten Mindererlöse östlich von Münchsmünster vom Landkreis Kelheim getragen werden, während der Anteil westlich von Münchsmünster durch den Landkreis Pfaffenhofen übernommen wird.

 

Auch für diese Kostenübernahme gilt die Befristung auf zunächst zwei Jahre.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisausschusses Kelheim sowie der VGI-Zweckverbandsversammlung, die Hälfte der anfallenden Kosten für die RVV-Erweiterung bis Münchsmünster und zusätzlich die noch zu ermittelnden VGI-Mindererlöse westlich von Münchsmünster zu tragen und der Erweiterung des RVV-Tarifes bis zum Halte-punkt/Bahnhof Münchsmünster zum frühestmöglichen Zeitpunkt zuzustimmen. Die Entscheidung soll zunächst bis einschl. 2022 gelten und dann überprüft werden.