Betreff
Anpassung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. zur Komplementärförderung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung des Caritaszentrums Pfaffenhofen (B)
Vorlage
2019/3375
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Seit 01.07.2014 besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., welche die Komplementärförderung an das Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm regelt und dazu beitragen soll, den Bestand der Beratung für Personen zunächst mit Flucht- und seit 01.01.2018 zusätzlich mit Migrationshintergrund im Landkreis zu sichern. Nach den aktuell geltenden Richtlinien können durch den Freistaat Bayern und den Bund bis zu 80% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beraterstellen des Trägers gefördert werden. Die Voraussetzung für die Förderung ist die Einbringung eines Eigenanteils in Höhe von mind. 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die restlichen Kosten des Trägers werden durch eine entsprechende Komplementärförderung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm aufgebracht.

 

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. werden für ein Kalenderjahr geschlossen. Die Höhe der Komplementärförderung ergibt sich aus der Budgetplanung des Caritaszentrums Pfaffenhofen a.d.Ilm für das Jahr 2020. Dem Beschluss vom 08.04.2019 folgend sollen 3,89 dezentrale Beratungsstellen des Caritaszentrums Pfaffenhofen a.d.Ilm im Landkreis mit je 19.744,48€ komplementär gefördert werden. Um das Beratungsangebot im Landkreis flächendeckend zu sichern, soll zusätzlich die bundgeförderte Migrationsberatung mit 50% des negativen Betriebsergebnisses vor Umlagen kofinanziert werden.

Dies ergibt eine Komplementärförderung im Jahr 2020:

3,89 x 19.744,48€ =   76.806,03€ (Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen nach BIR)

1,00 x 15.082,00€ =   15.082,00€ (Migrationsberatungsstelle)

Gesamt:                     91.888,03€ (umgerechnet pro VZÄ 18.791,01€ < 19.744,48€ in 2019)

 

Zusätzlich soll im Jahr 2020 eine Differenz aus dem Jahr 2019 ausgeglichen werden. Der Kreisausschuss hatte seinerzeit einer Förderung von 77.398,35€ zugestimmt. In der Defizitaufstellung 2019 des Caritaszentrums wurde modellhafter Zuschuss des Landkreises aus dem Jahr 2018 berücksichtigt. Tatsächlich wäre eine Summe von 84.342,67€ logisch korrekt gewesen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen soll nun ausgeglichen werden. Dies ergibt 6.944,32€. Da das Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm im Jahr 2019 in der Zuständigkeitsvereinbarung 3,92 Stellenanteile angegeben, faktisch jedoch 3,89 besetzen konnte, sollen 592,32€ von 6.944,32€ richtigerweise abgezogen werden. Dies ergibt eine Nachzahlung vom Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Vertragspartner in Höhe von 6.352,00€.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Veränderung der vertraglichen Vereinbarung zur Höhe der Komplementärförderung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. zu.

 

Der Kreisausschuss stimmt der Komplementärförderung des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. für das Jahr 2020 in Höhe von 91.888,03€ zu.

 

Der Kreisausschuss stimmt der Nachzahlung in Höhe von 6.352,00€ für das Jahr 2019 zu.