Sachverhalt/Begründung
Seit 01.07.2014 besteht eine vertragliche
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., welche die
Komplementärförderung an das Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm
regelt und dazu beitragen soll, den Bestand der Beratung für Personen zunächst
mit Flucht- und seit 01.01.2018 zusätzlich mit Migrationshintergrund im
Landkreis zu sichern. Nach den aktuell geltenden Richtlinien können durch den
Freistaat Bayern und den Bund bis zu 80% der ermittelten zuwendungsfähigen
Ausgaben für die Beraterstellen des Trägers gefördert werden. Die Voraussetzung
für die Förderung ist die Einbringung eines Eigenanteils in Höhe von mind. 10%
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die restlichen Kosten des Trägers werden
durch eine entsprechende Komplementärförderung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm aufgebracht.
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband
der Erzdiözese München und Freising e.V. werden für ein Kalenderjahr
geschlossen. Die Höhe der Komplementärförderung ergibt sich aus der Budgetplanung
des Caritaszentrums Pfaffenhofen a.d.Ilm für das Jahr
2020. Dem Beschluss vom 08.04.2019 folgend sollen 3,89 dezentrale
Beratungsstellen des Caritaszentrums Pfaffenhofen a.d.Ilm
im Landkreis mit je 19.744,48€ komplementär gefördert werden. Um das Beratungsangebot
im Landkreis flächendeckend zu sichern, soll zusätzlich die bundgeförderte
Migrationsberatung mit 50% des negativen Betriebsergebnisses vor Umlagen kofinanziert werden.
Dies ergibt eine Komplementärförderung im Jahr 2020:
3,89 x 19.744,48€ = 76.806,03€
(Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen nach BIR)
1,00 x 15.082,00€ = 15.082,00€
(Migrationsberatungsstelle)
Gesamt: 91.888,03€
(umgerechnet pro VZÄ 18.791,01€ < 19.744,48€ in 2019)
Zusätzlich soll im Jahr 2020 eine Differenz aus dem
Jahr 2019 ausgeglichen werden. Der Kreisausschuss hatte seinerzeit einer
Förderung von 77.398,35€ zugestimmt. In der Defizitaufstellung 2019 des
Caritaszentrums wurde modellhafter Zuschuss des Landkreises aus dem Jahr 2018
berücksichtigt. Tatsächlich wäre eine Summe von 84.342,67€ logisch korrekt
gewesen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen soll nun ausgeglichen
werden. Dies ergibt 6.944,32€. Da das Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm im Jahr 2019 in der Zuständigkeitsvereinbarung 3,92
Stellenanteile angegeben, faktisch jedoch 3,89 besetzen konnte, sollen 592,32€
von 6.944,32€ richtigerweise abgezogen werden. Dies ergibt eine Nachzahlung vom
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Vertragspartner
in Höhe von 6.352,00€.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der Veränderung der vertraglichen
Vereinbarung zur Höhe der Komplementärförderung zwischen dem Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der
Erzdiözese München und Freising e.V. zu.
Der Kreisausschuss stimmt der Komplementärförderung des
Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. für das Jahr 2020 in
Höhe von 91.888,03€ zu.
Der Kreisausschuss stimmt der Nachzahlung in Höhe von 6.352,00€ für das
Jahr 2019 zu.