Betreff
TOP 5: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche: Leistungs- und Entgeltvereinbarung für ambulante therapeutische Hilfen
Vorlage
2019/3368
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

1.    Rechtliche Grundlage und allgemeines

 

Nach § 35a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Hilfe kann nach Bedarf im Einzelfall auch in ambulanter Form geleistet werden (§ 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII).

 

Die Entgelte für die ambulanten Leistungen sind in der Region 10 abgestimmt, wurden zum letzten Mal zum 01.01.2016 erhöht und sind nach Qualifikation der Leistungserbringer gestaffelt.

 

Die Leistungsvereinbarungen bzw. Verträge wurden von den einzelnen Jugendämtern individuell mit den Leistungserbringern vereinbart. Um auch hier eine Vereinheitlichung und Standards in der Region 10 zu erreichen, wurde in einem Arbeitskreis eine umfassende Leistungs- und Entgeltvereinbarung konzipiert (Anlage 1).

 

2.    Wesentliche Punkte der Vereinbarung

 

§  Die Entgeltsätze richten sich nach der Empfehlung des Bayerischen Landkreistages für ambulante Leistungen nach dem SGB VIII (Anlage 2):

 

Therapeut

(Aus-) Bildungsabschluss

Entgeltgruppe TvöD/TvöD SuE

Stundensatz

neu

Stundensatz bisher

Diplom-Psychologen Diplom-Pädagogen

 

Wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master

EG 13

 

57,81 €

 

51 €

 

Diplom-Sozialpädagogen mit Zusatzausbildung

Fachhochschule bzw. Bachelor mit Zusatzausbildung oder Berufserfahrung

S 15

48,57 €

40 €

Diplom-Sozialpädagogen Heilpädagogen (FH)

Fachhochschule bzw. Bachelor (ohne Berufserfahrung

S 11b

45,75 €

40 €

Heilpädagogen Erzieher

Fachschulausbildung mit Zusatzausbildung

S 8b

42,81 €

37 €

 

 

 

§  Bezugsgröße für die Berechnung der oben genannten Summen sind die Anhänge F und G (incl. 20% Investitionskostenpauschale) nach TVöD ab 01.04.2019 der von der Entgeltkommission herausgegebenen Personalkostentabelle für ab 01.01.2009 eingestellte Kräfte der Tarife E und SuE. Veränderungen in der Personalkostentabelle der Entgeltkommission werden vom öffentlichen Jugendhilfeträger aufgegriffen und zum 01.01. des Folgejahres entsprechend angepasst und dem Leistungserbringer mitgeteilt.

Diese Vorgehensweise findet auch bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe Anwendung (siehe Beschluss vom 19.03.2018, TOP 5).
Damit ist eine gleichwertige Dynamisierung der Entgelte in diesen Bereichen sichergestellt und wiederkehrende betragsmäßige Beschlussfassungen sind künftig entbehrlich.


§  Der Stundensatz umfasst 60 Minuten Therapiezeit, davon mindestens 45 Minuten Arbeit am Kind/Jugendlichen

§  Antrag auf ambulante Einzeltherapie erfolgt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit einem bewilligten Stundenkontingent

§  Gespräche mit zuständigem Sozialdienst, Falleinarbeitung, Aktenstudium werden bis höchsten 2 Stunden vergütet, Hilfeplangespräche mit der Dauer des Gesprächs (zzgl. Wegezeiten und Fahrtkosten)

§  Zwischenberichte, Stellungnahmen für Weiterführungen und die abschließende Stellungnahme werden mit maximal 1 Stunde entgolten.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Verwendung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung für ambulante therapeutische Hilfen im Rahmen des SGB VIII zu.

2.    Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Erhöhung der Entgeltsätze für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII zum 01.01.2020 zu. Die notwendigen Kosten werden aus dem Haushalt entnommen. Die neuen Entgeltsätze lauten wie folgt:

 

Therapeut

(Aus-) Bildungsabschluss

Entgeltgruppe TvöD/TvöD SuE

Stundensatz

Diplom-Psychologen Diplom-Pädagogen

 

Wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master

EG 13

 

57,81 €

 

Diplom-Sozialpädagogen mit Zusatzausbildung

Fachhochschule bzw. Bachelor mit Zusatzausbildung oder Berufserfahrung

S 15

48,57 €

Diplom-Sozialpädagogen Heilpädagogen (FH)

Fachhochschule bzw. Bachelor (ohne Berufserfahrung

S 11b

45,75 €

Heilpädagogen Erzieher

Fachschulausbildung mit Zusatzausbildung

S 8b

42,81 €

 

3.    Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Entgeltsätze für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe ab 01.01.2021 gemäß der von den Entgeltkommissionen festgelegten Personalkostentabelle (Anhänge F + G inkl. 20 % Investitionskostenpauschale nach TVöD für ab 01.01.2009 eingestellte Kräfte der Tarife E und SuE) jeweils mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres anzupassen.