Sachverhalt/Begründung
Das Wirtschaftsjahr 2018
schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 265.777,29 €
(hoheitlich – 223.148,89 €, gewerblich – 42.628,40 €) ab. Eine Differenzierung
zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher
Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur
ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.
Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb Jahre 2017 bis
2018 |
2017 |
2018 |
Materialaufwand |
T€ |
T€ |
7.512 |
8.453 |
|
Personalaufwand |
925 |
1.149 |
Abschreibungen |
611 |
537 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
468 |
518 |
Betriebliche Aufwendungen |
9.516 |
10.657 |
Hausmüllgebühren |
7.045 |
7.211 |
Auflösung |
222 |
733 |
Gebührenüberdeckung |
|
|
Erlöse aus Wertstoffen (DSD) |
756 |
778 |
Sonstige Umsatzerlöse |
1.531 |
1.721 |
Sonstige betriebliche
Erträge |
20 |
30 |
Betriebserträge |
9.574 |
10.473 |
Betriebsergebnis |
58 |
-184 |
Zinsergebnis |
- 173 |
- 81 |
Jahresergebnis |
- 115 |
- 265 |
Aufwendungen:
Der gesamte Materialaufwand
erhöhte sich um 941 T€ auf 8,453 Mio €. Dies ist
insbesondere auf die gestiegene Abfallmenge und damit deutlich erhöhte
Entsorgungskosten zurückzuführen.
Der Personalaufwand erhöhte sich
um 224 T€ auf 1,149 Mio €. Hauptursache hierfür sind
die im Vergleich zum Vorjahr um 205 T€ höheren Zuführungen zur Pensions- und
Beilhilferückstellung.
Die Abschreibungen verringerten
sich um 74 T€ oder auf 537 T€.
Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen liegen nach einem Anstieg um 50 T€ bei 518 T€.
Insgesamt verzeichneten die
gesamten betrieblichen Aufwendungen einen Anstieg um 1,141 Mio
€ auf 10,657 Mio €.
Erträge:
Die Abfallbeseitigungsgebühren
stiegen um 166 T€ auf 7.211 T€ an.
Aus den Rückstellungen aus
Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2018 per Saldo ein Betrag i.H.v. 733 T€ entnommen.
Die Erlöse von den dualen
Systemen stiegen um 22 T€, sowie die sonstigen Umsatzerlöse um 190 T€.
Die sonstigen betrieblichen
Erträge stiegen um 10 T€ auf 30 T€.
Die Betriebserträge stiegen
somit im Vergleich zum Vorjahr um 194 T€ auf 9.574 T€.
Daraus ergibt sich ein
vorläufiges Betriebsergebnis von - 184 T€.
Hinzu kommt das Zinsergebnis i.H.v. -81 T€. Dieses setzt sich zusammen aus Zinserträgen i.H.v. 1 T€ und Zinsaufwendungen i.H.v.
82 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung
der Pensions- und Beihilferückstellungen (54 T€) sowie der Aufzinsung
der Zuführung der Gebührenüberdeckung i.H.v. 28 T€.
Die Zinserträge resultieren überwiegend aus dem Zinsertrag Gebührenüberdeckung
und aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel (1 T€).
Daraus errechnet sich ein
Jahresverlust für den Gesamtbetrieb i.H.v. -265 T€
(hoheitlicher Bereich: -223 T€; gewerblicher Bereich: - 42 T€)
Zusammenfassung:
Im Lagebericht
geht die Werkleitung auf
die geplanten Investitionen
ein und beschreibt die erwartete Umsatzentwicklung, sowie die Chancen und Risiken, die sich insbesondere dann im gewerblichen Bereich ergeben könnten, wenn die dualen Systeme die Sammeleinrichtungen des AWP nicht
mehr für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen
mitbenutzen würden. Dies würde das Ergebnis des gewerblichen Bereiches um ca. 660
T€ verschlechtern. Kostenrisiken
im hoheitlichen Bereich bestehen dagegen grundsätzlich nicht, da der AWP Kostensteigerungen
über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen könnte.
Die Beurteilung der Lage
des AWP, insbesondere die Beurteilung
des Fortbestandes und der künftigen
Entwicklung des Unternehmens,
sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang
nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Die in pflichtgemäßem Ermessen
durchgeführte Vorprüfung
des Jahresabschlusses 2018 des Abfallwirtschatsbetriebes
hat zu einer Feststellung geführt, die es künftig zu
beachten gilt.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt
empfiehlt, den Jahresabschluss 2018 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach
Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als
Prüforgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LkrO
in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu
lassen.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
führte zu keinen Beanstandungen.
Im Prüfungsbericht vom 19.07.2019
erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2018
und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Kreistag:
1. Für das Wirtschaftsjahr 2018
den
Jahresverlust i.H.v. 265.777,29 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
2. Den Jahresabschluss 2018 des
AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7
der Betriebssatzung festzustellen und die
Werkleitung zu entlasten.