Betreff
Jahresabschluss 2018, Jahresverlust; Rechnungsprüfung (Empfehlungsbeschluss für den Kreistag)
Vorlage
2019/3356
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 265.777,29 € (hoheitlich – 223.148,89 €, gewerblich – 42.628,40 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb

Jahre 2017 bis 2018

2017

2018

 

Materialaufwand

T€

T€

7.512

8.453

Personalaufwand

925

1.149

Abschreibungen

611

537

Sonstige betriebliche Aufwendungen

468

518

Betriebliche Aufwendungen

9.516

10.657

Hausmüllgebühren

7.045

7.211

Auflösung

222

733

Gebührenüberdeckung

 

 

Erlöse aus Wertstoffen (DSD)

756

778

Sonstige Umsatzerlöse

1.531

1.721

Sonstige betriebliche Erträge

20

30

Betriebserträge

9.574

10.473

Betriebsergebnis

58

-184

Zinsergebnis

- 173

- 81

Jahresergebnis

- 115

- 265

 

Aufwendungen:

Der gesamte Materialaufwand erhöhte sich um 941 T€ auf 8,453 Mio €. Dies ist insbesondere auf die gestiegene Abfallmenge und damit deutlich erhöhte Entsorgungskosten zurückzuführen.

Der Personalaufwand erhöhte sich um 224 T€ auf 1,149 Mio €. Hauptursache hierfür sind die im Vergleich zum Vorjahr um 205 T€ höheren Zuführungen zur Pensions- und Beilhilferückstellung.

Die Abschreibungen verringerten sich um 74 T€ oder auf 537 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen nach einem Anstieg um 50 T€ bei 518 T€.

Insgesamt verzeichneten die gesamten betrieblichen Aufwendungen einen Anstieg um 1,141 Mio € auf 10,657 Mio €.

 

Erträge:

Die Abfallbeseitigungsgebühren stiegen um 166 T€ auf 7.211 T€ an.

Aus den Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2018 per Saldo ein Betrag i.H.v. 733 T€ entnommen.

Die Erlöse von den dualen Systemen stiegen um 22 T€, sowie die sonstigen Umsatzerlöse um 190 T€.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 10 T€ auf 30 T€.

Die Betriebserträge stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr um 194 T€ auf 9.574 T€.

 

Daraus ergibt sich ein vorläufiges Betriebsergebnis von - 184 T€.

 

Hinzu kommt das Zinsergebnis i.H.v. -81 T€. Dieses setzt sich zusammen aus Zinserträgen i.H.v. 1 T€ und Zinsaufwendungen i.H.v. 82 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen (54 T€) sowie der Aufzinsung der Zuführung der Gebührenüberdeckung i.H.v. 28 T€. Die Zinserträge resultieren überwiegend aus dem Zinsertrag Gebührenüberdeckung und aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel (1 T€).

 

Daraus errechnet sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb i.H.v. -265 T€ (hoheitlicher Bereich: -223 T€; gewerblicher Bereich: - 42 T€)

 

 

Zusammenfassung:

Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein und beschreibt die erwartete Umsatzentwicklung, sowie die Chancen und Risiken, die sich insbesondere dann im gewerblichen Bereich ergeben könnten, wenn die dualen Systeme die Sammeleinrichtungen des AWP nicht mehr für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen mitbenutzen würden. Dies würde das Ergebnis des gewerblichen Bereiches um ca. 660 T€ verschlechtern. Kostenrisiken im hoheitlichen Bereich bestehen dagegen grundsätzlich nicht, da der AWP Kostensteigerungen über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen könnte.

 

Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Die in pflichtgemäßem Ermessen durchgeführte Vorprüfung des Jahresabschlusses 2018 des Abfallwirtschatsbetriebes hat zu einer Feststellung geführt, die es künftig zu beachten gilt.

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2018 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LkrO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht vom 19.07.2019 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2018 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2018

     den Jahresverlust i.H.v. 265.777,29 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2018 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

    der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.