Betreff
Erlass einer Katzenschutzverordnung (I)
Vorlage
2019/3353
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Durch das am 13. Juli 2013 in Kraft getretene 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz (TierSchG) ist ein neuer § 13b in das Gesetz eingefügt worden. Darin wurden die

Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien

Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies

zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen

Gebiet freilebenden Katzen erforderlich ist. Durch die Delegationsverordnung vom 28.01.2014 wurde diese Ermächtigung in Bayern auf die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden übertragen.

Der Erlass einer Katzenschutzverordnung dient der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz

nach Artikel 20a Grundgesetz, mit dem der ethische Tierschutz Verfassungsrang

erlangte.

 

In einer Katzenschutzverordnung sind zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

 

Die Erstellung einer solchen Verordnung obliegt dem Landratsamt als Staatsbehörde, da es sich um eine Staatsaufgabe handelt. Die Befugnis zur Aufgabenverteilung ergibt sich aus der Organisationsgewalt des Landrats als Behördenleiter und Vorgesetzter. Ein Mitwirkungsrecht der Kreisgremien besteht insoweit (vorbehaltlich der Bereitstellung etwaiger finanzieller Mittel) nicht.

 

Eine Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden über den Regelungsinhalt und räumlichen Geltungsbereich der Verordnung wird erfolgen. Dabei werden entsprechende Informationen und Anregungen aus den fachlichen Ministerien miteinfließen.

 

Die CSU-Kreistagsfraktion im Landkreis Pfaffenhofen hat in diesem Zusammenhang den als Anlage beigefügten Antrag an den Kreistag gestellt.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.10.2019 bereits beschlossen, dass zur Erfassung der Ist-Situation ein Abgleich der vorhandenen Dokumentation mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen erfolgen soll.

Zur finanziellen Unterstützung des Tierschutzvereins für etwaige Aufwendungen (Impfungen, Tierarztkosten, etc.) soll der Landkreises Pfaffenhofen den Tierschutzverein unterstützen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Kreisausschuss war für diese Entscheidung nach § 44 Abs. 2 Nr. 6, §§ 29 und 31 der Geschäftsordnung des Kreistags Pfaffenhofen abschließend zuständig.

 

Nach der vollständigen Erfassung der Missstände, soll die Verwaltung ggf. nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden einen Vorschlag zur Linderung des Tierleids machen.

 

Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis und ersucht auf Empfehlung des Kreisausschusses das Staatliche Landratsamt, eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis Pfaffenhofen zu erlassen.