Sachverhalt/Begründung
Es bedarf einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie den
Belangen der Landschaftspflege auf den kommunalen Flächen des Landkreises und
der kreisangehörigen Gemeinden künftig Rechnung getragen werden soll.
Die Pflege und Bewirtschaftung der vorhandenen Ausgleichs-
und Biotopflächen bzw. sonst schützenswerter Flächen erfolgt bisher durch die
Bauhöfe z.T. unter Mithilfe von Landwirten und Maschinenringen. Gesteuert
werden die Maßnahmen seitens der Verwaltung. Für die kreiseigenen Flächen ist
hierfür derzeit noch eine halbe Naturschutzfachkraft abgestellt.
Belange des Artenschutzes im weitesten Sinn erfordern in
stärkerem Maße als bisher ein konzeptionelles und aufeinander abgestimmtes
Vorgehen, was bei der momentanen personellen Ausstattung und in den aktuellen
dezentralen Strukturen schwer umzusetzen ist.
Daher wird derzeit die Gründung eines
Landschaftspflegeverbandes (LPV) erwogen.
Ein LPV ist ein freiwilliges Bündnis, dem Vertreter der
Kommunen, der Landwirtschaft und der Naturschutzvereinigungen angehören. Die
Anforderung der Drittelparität gibt vor, dass diese drei Gruppen im Vorstand
gleichberechtigt vertreten sind. Verfasst ist ein LPV in der Rechtsform eines
eingetragenen Vereins (e.V.), was ihm einerseits Unabhängigkeit und
andererseits Zugang zu Fördermitteln verschafft (vgl. hierzu die Anlage
„Hinweise zur Gründung und Organisation von Landschaftspflegeverbänden“). Die
Finanzierung im Übrigen erfolgt durch die Mitglieder (vgl. hierzu die Anlage „Beitragskalkulationstabelle“).
Welcher Aufgaben sich ein LPV annimmt und in welchem Umfang
die Mitglieder zur Finanzierung herangezogen werden ergibt sich aus dessen
Satzung, die er sich selbst gibt. Sie wird erstellt nach dem Vorbild der
beigefügten Mustersatzung (vgl. hierzu die Anlage „Mustersatzung“).
Für die Abwicklung der Verbandsangelegenheiten wird eine
Geschäftsstelle benötigt, für deren Finanzierung verschiedene Modelle denkbar
sind (vgl. hierzu S. 9 oben der Anlage „Hinweise zur Gründung und Organisation
von Landschaftspflegeverbänden“).
Die Gemeinden wurden nach ihrer Haltung hierzu befragt. Bis
18.09.2019 waren 9 Fragebögen eingegangen - davon 4 positive, 4 negative, 1
Enthaltung. Grund für die Skepsis war, dass angesichts der zusätzlichen Kosten
ein Mehrwert nicht erkannt wird.
Unter den Leistungen mit Mehrwert, die ein LPV erbringen
kann, sind hervorzuheben:
-
Service: „Komplettpakete“ von der
Planung über die Ausführung bis zur Erfolgskontrolle von Projekten in
Zusammenarbeit mit Landwirten und Maschinenring. Dazu gehört die Konzeption und langfristige Betreuung von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. bei
der Ausweisung neuer Baugebiete)
-
Unabhängigkeit: Ein LPV hat keine hoheitlichen
Befugnisse, sein Erfolg beruht auf Kooperation, d.h. Abstimmung von Maßnahmen
mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Vermittlung zwischen Interessen der
Landwirtschaft und des Naturschutzes
-
Regionalität: Die Akteure kommen aus der
Region. Die für die LPV-Maßnahmen aufgewandten Geldmittel verbleiben im
Landkreis.
-
Finanzielle Vorteile: Ein LPV kann Fördermittel
beschaffen, die Kommunen nicht zustünden. Landwirten wird ein zusätzlicher
Nebenverdienst ermöglicht.
-
Entlastung: Kommunal- und
Naturschutzverwaltungen werden personell und finanziell entlastet. Mit der
Auslagerung der bislang unter kommunaler Ägide bewerkstelligten Pflegemaßnahmen
ergibt sich eine Entlastung der Bauhöfe und können außerdem landkreisweite
Synergieeffekte erzielt werden.
-
Vernetzung: Entwicklung und Koordination
von landkreisweiten Pflegekonzepten sowie Entwicklung und
Erhaltung/Verbesserung von landkreisweiten Biotopverbundsystemen
(i.Ü. vgl. „Hinweise zur Gründung und Organisation von
Landschaftspflegeverbänden“)
Die Information der Landkreisgremien dient dem Zweck, eine
Entscheidungsgrundlage zu schaffen für die Frage, ob der Gründung eines LPV
näher getreten werden soll.
Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.