Betreff
Neuerrichtung Wertstoffhof Hohenwart; dringliche Anordnung (Kostensteigerung)
Vorlage
2019/3267
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Durch eine dringliche Anordnung vom 13.3.19 wurde für den Bau des Wertstoffhofes in Hohenwart ein Betrag von 2.570.000 € brutto genehmigt. Trotz eines Bodengutachtens wurde bei wiederholten Lastplattendruckversuchen festgestellt, dass für die gesamte Verkehrsfläche eine Bodenverbesserung erforderlich ist, da die erforderlichen Verdichtungs- und Tragfähigkeitswerte nicht erreicht wurden. Durch die Technik des Einfräsens von Bindemittel auf Kalkbasis werden die erforderlichen Verdichtungswerte von 45 MN/m² auf dem Planum erreicht. Dies führt zu folgendem Nachtrag:

 

Von diesen 35.527.21 € brutto trägt gemäß Kostenteilungsvereinbarung

der Markt Hohenwart                                   11.842.40 € brutto

der AWP                                             23.684,81 € brutto

 

Der Markt Hohenwart hat in seiner Sitzung vom 18.7.2019 die Mehrkosten genehmigt.

Eine dringliche Anordnung durch den Landrat gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung war nötig, da die Arbeiten auf dem Gelände gestoppt wurden. Die dringliche Anordnung ist dem Werkausschuss in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.

 

Dringliche Anordnung:

Gem. vorliegendem Nachtrag der Fa. Schelle wird für das Einfräsen von Bindemittel auf Kalkbasis für die Errichtung eines Wertstoffhofes mit Gartenabfallsammelstelle in Hohenwart zusätzlich ein Betrag von 24.000 € brutto (gesamt: 2.594.000 € brutto) genehmigt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.