Sachverhalt/Begründung
Durch eine
dringliche Anordnung vom 13.3.19 wurde für den Bau des Wertstoffhofes in
Hohenwart ein Betrag von 2.570.000 € brutto genehmigt. Trotz eines
Bodengutachtens wurde bei wiederholten Lastplattendruckversuchen festgestellt, dass
für die gesamte Verkehrsfläche eine Bodenverbesserung erforderlich ist, da die
erforderlichen Verdichtungs- und Tragfähigkeitswerte nicht erreicht wurden.
Durch die Technik des Einfräsens von Bindemittel auf Kalkbasis werden die
erforderlichen Verdichtungswerte von 45 MN/m² auf dem Planum erreicht. Dies
führt zu folgendem Nachtrag:
Von
diesen 35.527.21 € brutto trägt gemäß Kostenteilungsvereinbarung
der
Markt Hohenwart 11.842.40 € brutto
der
AWP
23.684,81 € brutto
Der Markt Hohenwart hat in seiner Sitzung vom 18.7.2019 die Mehrkosten genehmigt.
Eine dringliche Anordnung durch den Landrat gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung war nötig, da die Arbeiten auf dem Gelände gestoppt wurden. Die dringliche Anordnung ist dem Werkausschuss in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.
Dringliche Anordnung:
Gem. vorliegendem Nachtrag der Fa. Schelle wird für das Einfräsen von Bindemittel auf Kalkbasis für die Errichtung eines Wertstoffhofes mit Gartenabfallsammelstelle in Hohenwart zusätzlich ein Betrag von 24.000 € brutto (gesamt: 2.594.000 € brutto) genehmigt.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.