Auftragserteilung (Eilentscheidung)
Sachverhalt/Begründung
In der
Bürgermeisterdienstbesprechung vom 21. Februar 2019 wurde das neue bayerische
Mobilfunkförderprogramm sowie die Mobilfunk-Versorgungssituation im Landkreis
thematisiert. Im Ergebnis berichten die Gemeinden über massive Versorgungslücken
im Landkreis.
Um ein
tatsächliches Bild der Versorgungssituation zu erhalten und die Kommunen bei
einem möglichen Einstieg in das Mobilfunkförderprogramm zu unterstützen, wurde
seitens des KUS Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vorgeschlagen, im gesamten
Landkreis eine messtechnische Erfassung der tatsächlich vorhandenen
Mobilfunkabdeckung durchführen zu lassen.
Die Messungen
sollen für die Funknetze 2G (GSM), 3G (UMTS) und 4G (LTE) durchgeführt werden.
Außerdem sind die Feldstärkemessungen bezüglich der drei Mobilfunkanbieter
T-Mobile, Vodafone und Telefonica/O2 zu erbringen. Die Messungen sollen entlang
des Straßennetzes im Landkreisgebiet erfolgen, welches aus Autobahnen,
Bundesstraßen, Staatsstraßen, Gemeinde- und Ortsstraßen, Forst und Landwirtschaftsstraßen
sowie beschränkt öffentlichen Wegen besteht. Insbesondere sind auch die
definierten Rad- und Wanderwege zu betrachten, welche zukünftig über eine
einheitliche Beschilderung verfügen werden.
Nachdem sich die
Mobilfunkabdeckung nicht an Gemeindegrenzen orientiert, macht eine
messtechnische Erfassung lediglich auf Landkreisebene Sinn. Im Übrigen besteht
bei einer Beauftragung der Mobilfunkmessungen durch den Landkreis die
Möglichkeit, die anfallenden Kosten im Rahmen einer Bundesförderung für
Planungs- und Beratungsleistungen erstattet zu bekommen.
Seitens der in der
Dienstbesprechung am 21. Februar 2019 anwesenden Bürgermeister wurde der
Vorschlag sehr begrüßt und um die Durchführung des Projektes auf Landkreisebene
gebeten. Daraufhin wurde vom Landkreis Antrag auf Förderung der Planungs- und
Beratungsleistungen gestellt. Mit Schreiben vom 7. Juni 2019 wurde der
vorzeitige Beginn der Maßnahme genehmigt und eine Förderung von 100 Prozent bis
maximal 50.000 Euro brutto der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Die Bearbeitungszeit für den Zuwendungsbescheid dauert noch an. Im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen um die Abgabe eines Angebots
gebeten.
Nur die Firma IK-T
Innovative Kommunikationstechnologien Manstorfer und Hecht GbR hat ein Angebot
abgegeben.
Die geprüfte
Angebotssumme beträgt Brutto 48.123,60 Euro.
Das Unternehmen war
bereits mehrfach für unterschiedliche Kommunen im Landkreis tätig und kann eine
umfangreiche Referenzliste vorweisen.
Für die messtechnische
Erfassung entlang der Rund 3.000 km Straßen und Wege im Landkreis ist mit einer
Dauer von etwa drei Monaten zu rechnen. Für aussagekräftige Werte ist zu
beachten, dass die Erfassung in bewaldeten oder von Bäumen bedeckten Gebieten
während der laubtragenden Phase zu erfolgen hat. Bei einer Beauftragung der
Firma IK-T Anfang August 2019 könnten die Messungen unter Berücksichtigung des
notwendigen Vorlaufs Ende August/Anfang September 2019 beginnen. Damit wären
aussagekräftige Messwerte während der laubtragenden Phase noch sichergestellt.
Es wird daher vorgeschlagen, der Firma IK-T Manstorfer und Hecht, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg den Auftrag gemäß Leistungsbeschreibung zum Gesamtpreis in Höhe von 48.123,60 € (Brutto) zu erteilen.
Nachdem bereits
mehrere Gemeinden im Landkreis Antrag auf eine Förderung im bayerischen
Mobilfunkförderprogramm gestellt haben und die Ergebnisse aus dem Projekt für
das weitere Vorgehen der Kommunen im Rahmen der Antragstellung von Bedeutung
sind, ist die Auftragsvergabe als dringlich zu betrachten.
Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um die Messung noch im diesen Jahr in der laubtragenden Phase durchführen zu können. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d.Ilm ist daher erforderlich.
Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.
Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.