Betreff
Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH;
Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 (B)
Vorlage
2019/3253
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle des Digitalen Gründerzentrums vorliegt, nichts.

 

Der weitere Stellvertreter des Landrats, Herr Josef Finkenzeller, hat in der Gesellschafterversammlung des Digitalen Gründerzentrums der Region Ingolstadt GmbH am 03.07.2019 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

1.    Der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wird festgestellt; der Lagebericht wird genehmigt;

 

2.    Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 655.001,09 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Dem Geschäftsführer Dr. Franz Glatz wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

4.    Dem Aufsichtsrat der Digitalen Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung des weiteren Stellvertreters des Landrats, Herrn Josef Finkenzeller, in der Gesellschafterversammlung der Digitalen Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH vom 03.07.2019 nachträglich zuzustimmen.