Betreff
PAF 28 - Abschnitt Wolnzach bis Niederlauterbach, Straßenausbau mit Neubau eines Geh- und Radweges;
Vergabe von Ingenieurleistungen (B)
Vorlage
2019/3247
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 17.12.2007 wurde der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, den Ingenieurvertrag an das IB Wipfler, Pfaffenhofen, für die Überplanung der PAF 28, im Bereich PAF 28/St 2084 bis Ortseinfahrt Niederlauterbach, zu erteilen.

 

 

 

Tenor der damaligen Beschlussvorlage:

Die Kreisstraße PAF 28 wurde im Jahre 1961 neu ausgebaut. Die Fahrbahn war zum damaligen Zeitpunkt – 2007 – bereits in einem sehr schlechten Zustand. Des Weiteren stellt die Kuppe auf Höhe der heute aufgelassenen Kiesgrubenzufahrt „Schlicht“ eine nicht unerhebliche Gefahrenstelle für die Verkehrsteilnehmer dar. Um die Kuppe zu entschärfen, sollte die neue Trasse der Kreisstraße durch die Kiesgrube „Reisinger“ geführt werden.

Die Kosten für den Ausbau der Straße betrugen nach damaliger grober Schätzung ohne Planungskosten rund 1.100.000 Euro.

 

 

 

 

 

Es wurde vorgeschlagen, das Planungsbüro Wipfler, Pfaffenhofen, mit den Leistungsphasen 1 bis 4 und den Vermessungsarbeiten zu beauftragen. Der Ausbau der Straße war für das Jahr 2009 vorgesehen. Der Auftrag wurde 2008 erteilt.

Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden seitens IB Wipfler erbracht. Über die drei obsoleten Variantenuntersuchungen hinaus wurden weitere 5 Varianten planlich betrachtet. Der Grunderwerb konnte trotzdem nicht bis Ende 2017 durchgeführt werden.

 

 

Im Frühjahr 2018 wurde einvernehmlich zwischen Landkreis und dem Markt Wolnzach beschlossen, das Projekt auf eine neue Basis zu stellen. Neben den sich zwischenzeitlich geänderten Planungs- und Fördervoraussetzungen war auch zusätzlich die Mitplanung eines Geh- und Radweges neu zu regeln.

 

Der Altvertrag wurde schlussgerechnet, über den damaligen vertraglichen Umfang hinaus erbrachte Leistungen wurden abgegolten.


 

IB Wipfler legte dem Landkreis ein neues Angebot in Höhe von 183.135,40 € vor, das alle Leistungsphasen abbildet. Der neue Vertrag berücksichtigt einen Abzug bereits früher erbrachter Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1, 2 und 3. In Summe werden aus den früheren  Leistungsphasen 32 % dem vorliegenden Ingenieurvertrag gegengerechnet. Die aktuelle Kostenschätzung geht von ca. 2,7 Mio. Euro aus.

 

Zur Sicherstellung der neuen Rad- und Gehwegtrasse ist die Fahrbahntrasse in ihrer Gesamtlänge an einigen Stellen zu verschieben und der inhomogene Querschnitt anzupassen. Um hierfür erfolgreich eine Fördermittelbeantragung durchzuführen, werden die anzuwendenden Kuppen- und Wannenradien / Kurvenradien im Benehmen mit der  Regierung von Oberbayern abgestimmt. Im anschließenden Ausbau sind die gemachten Vorgaben baulich umzusetzen. Insofern handelt es sich hierbei um die weitere Stufenbeauftragung über die Leistungsphasen 5 – 9, unter Bezug auf die sich geänderten Planungsvoraussetzungen und auf Basis aktueller Baupreise.

 

Im Projekt hat der Markt Wolnzach zwischenzeitlich die Grunderwerbsgespräche mit Erfolg vorangetrieben. Zielstellung ist eine Förderantragsstellung zum 01.09.2020.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dem Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen, den Auftrag über 183.135,40 € zu erteilen, um die Maßnahme unter den geänderten Grundbedingungen weiter projektieren zu können.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.      Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

2.      Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an das

Ingenieurbüro Wipfler über 183.135,40 € zu erteilen.