Betreff
IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH;
Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 (B)
Vorlage
2019/3217
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH kraft Gesetzes durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH vorliegt, nichts.

 

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Anton Westner, hat in der Gesellschafterversammlung der IMA GmbH am 23.05.2019 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

 

1.    Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wird mit einem Jahresüberschuss von 303.452,93 Euro festgestellt;

 

2.    Der Geschäftsführer, Herr Peter Baustetter, wird für das Geschäftsjahr 2018 entlastet;

 

3.    An die Gesellschafter (mit Ausnahme des Gesellschafters Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) wird eine Ausschüttung von 50 % des Jahresüberschusses bezahlt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der Beschlussfassung des Stellvertreters des Landrats, Herrn Anton Westner, in der Gesellschafterversammlung der IMA GmbH vom 23.05.2019 nachträglich zuzustimmen.