Betreff
Anträge der Kreistagsfraktionen CSU und FW;
Grundsatzbeschluss zur Auslagerung sowie Neubau des Kreisbauhofes Pfaffenhofen (B)
Vorlage
2019/3201
Aktenzeichen
622-218
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen betreibt im Stadtgebiet Pfaffenhofen, Niederscheyerer Straße 61, seinen kreiseigenen Tiefbaustandort. In unmittelbarem Umgriff unterhält der Landkreis ebenfalls einen Wertstoffhof, eine Hausratsammelstelle und zwei Katastrophenschutzhallen.

Die Gesamtfläche von 16.484 m² setzt sich zusammen aus:

 

2281/1    ca. 12.363 m²        /           2282/46    ca. 4.121 m²            

 

Der Standort liegt über drei Seiten angrenzend an einer Wohnbebauung. Südlich wird das Gebiet begrenzt von der Schrobenhausener Straße.

Der Kreisbauhof wird seit den 70er Jahren betrieben. Die wesentlichen Teile der Bausubstanz sind älter als 30 Jahre. Es besteht dringender Sanierungsbedarf.

Ausgehend von der aktuellen Liegenschaftssituation und der in die Jahre gekommenen Bausubstanz sind insbesondere folgende Punkte aufzuführen:

·                      

·                     Lärmbelästigung am angrenzenden Wohngebiet

·                     Sozial- und Waschräume entsprechen nicht der aktuellen Vorschriften- u. Gesetzeslage

·                     Trockenräume für z. B. feuchte Arbeitskleidung sind nicht vorhanden

·                     Werkstattgebäude ist zu kurz für LKW mit Anbaugerät; ungeeignet für zukünftige Dreiachser

·                     Ausstattungen in Werkstatt / Schreinerei entsprechen nicht den Vorschriften (Absauganlage etc.)

·                     Undichte Abwasserleitungen  – Exfiltration in anstehenden Untergrund

·                     Faltgaragentore teilweise aus 70ern

·                     Zu geringe Garagen- und Lagerflächenkapazität (Salzlager zu klein)

·                     Eigenständiges Gefahrstofflager fehlt

·                     Energetischer Stand und Elektroinstallation der Gebäude aus den 60er Jahren

 

Mit den beigefügten Anträgen der CSU- sowie FW-Kreistagsfraktionen, Ende 2018 / Anfang 2019, wurden entsprechende Prüfungsanträge zum Thema „Standortverlagerung Kreisbauhof“ an die Verwaltung gestellt.

 

Um die Thematik auf konsistenten Sachdaten aufzubauen und für das weitere Vorgehen eine solide Entscheidungsbasis vorzufinden, schlägt die Verwaltung vor, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.

 

Wesentliche Bestandteile der Machbarkeitsstudie sollen insbesondere sein:

  • Klärung und Bewertung der aktuellen räumlichen Situation der vier Einrichtungen
  • Darstellung und Bewertung der Logistikbeziehungen des Kreisbauhofes unter Einbeziehung möglicher Alternativstandorte
  • Feststellung der aktuellen Ressourcen: Ist-Zustand Kreisbauhof
  • Festlegung eines möglichen Soll – Zustandes Kreisbauhof
  • Darstellung eines Musterbetriebshofes im Lageplan mit Aufwand-, Flächen- und Projektierungsbedarf

 

Für eine aussagekräftige Machbarkeitsstudie werden voraussichtlich Kosten in Höhe ca. von 60.000 € anfallen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss fasst den Grundsatzbeschluss zur Auslagerung sowie Neubau des Kreisbauhofes Pfaffenhofen. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu beauftragen.