Betreff
Zweckverband kelten römer museum manching;
Erhebung einer Sonderumlage Betriebskosten im Haushaltsjahr 2019 (B)
Vorlage
2019/3195
Aktenzeichen
krmmanching
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Jahr 2005 wurde mit der Sparkasse Ingolstadt im Rahmen eines Sponsoringvertrags die Unterstützung des Zweckverbands kelten römer museum manching (krmm) mit einem Betrag in Höhe von jährlich 100.000 € vereinbart.

Mit Schreiben vom 23.06.2017 kündigte die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt den Sponsorenvertrag mit sofortiger Wirkung.

Im Jahr 2017 wurde der Betrag neu verhandelt. Dies führte zu einem neuen Sponsoringvertrag über 47.000,-- Euro für das Haushaltsjahr 2017. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 konnte lediglich noch ein Betrag in Höhe von jeweils 34.000,-- Euro in Aussicht gestellt werden.

 

Während die Finanzierungslücke im Haushaltsjahr 2017 noch durch eine Entnahme aus der Rücklage des Zweckverbandes geschlossen werden konnte, musste bereits für das Haushaltsjahr 2018 eine Sonderumlage zu den Betriebskosten erhoben werden. Auch für das Haushaltsjahr 2019 ist für den Haushaltsausgleich wieder eine Sonderumlage zu erheben.

Gemäß den satzungsgemäßen Betriebskostenanteilen des Bezirks Oberbayern und des Landkreises Pfaffenhofen zu je 26 % und des Marktes Manching zu 48 % errechnen sich zur Finanzierung der Lücke durch die Reduzierung des Sponsorings folgende Beträge für die Sonderumlage (zur Veranschaulichung werden auch die Haushaltsjahre 2017 und 2018 dargestellt):

 

 

Lkr PAF

Bezirk Obb

Markt Manching

Defizit 2017 53.000 €

13.800 €

13.800 €

25.400 €

Defizit 2018 66.000 €

17.200 €

17.200 €

31.600 €

Defizit 2019

25.800 €

25.800 €

47.500 €

Gesamt

56.800 €

56.800 €

104.500 €

 

Die Sonderumlage für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 31.000,-- Euro wurde bereits in der Sitzung des Kreisausschusses vom 04.12.2017 beschlossen und haushaltsmäßig abgehandelt.

Die Sonderumlage für das Haushaltsjahr 2019 soll wieder einmalig erhoben werden, womit eine Änderung der Zweckverbandssatzung nicht veranlasst ist. Der Bezirk Oberbayern beabsichtigt ebenfalls, die Erhöhung der Sonderumlage in den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Insgesamt ergibt sich für den Landkreis Pfaffenhofen somit im Haushaltsjahr 2019 eine Zweckverbandsumlage in Höhe von 150.800 € (125.000 € + 25.800 €).

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Sonderumlage Betriebskosten an den Zweckverband krmm in Höhe von 25.800 € im Haushaltsjahr 2019 zu billigen und entsprechend an den Zweckverband anzuweisen. Im laufenden Haushaltsjahr soll zusammen mit den umlagepflichtigen Verbandsmitgliedern eine langfristige Finanzierungsstrategie erarbeitet werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Leistung einer einmaligen Sonderumlage Betriebskosten im Höhe von 25.800 € an den Zweckverband krmm im Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zusatzbetrag nach entsprechendem Abruf durch den Zweckverband krmm anzuweisen.