Sachverhalt/Begründung
Während
des Haushaltsjahres 2018 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser
Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein
weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die
Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der
Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§
29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
326.290,19 |
3.323.044,49 |
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Vermögenshaushalt |
118.828,45 |
494.627,73 |
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insgesamt |
445.118,64 |
3.817.672,22 |
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Durch
den Kreisausschuss sind bei drei Deckungsringen und einer Haushaltsstelle im
Verwaltungshaushalt sowie bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über-
und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2018 bei einem Deckungsring und einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im
Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
a)
Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 durch den
Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages
erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 445.118,64 €
nachträglich die Genehmigung.
b)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger
Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 3.817.672,22 € nachträglich die
Genehmigung.