Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung
des Werkausschusses vom 28.11.2018 wurde die Errichtung eines Wertstoffhofs mit
Gartenabfallsammelstelle gem. Kostenschätzung von WipflerPlan vom 15.11.18
i.H.v. 1.970.000 € brutto genehmigt.
Am 07.03.2019
fand die Submission statt. 12 Firmen haben die Unterlagen angefordert.
Lediglich 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Das
Ausschreibungsergebnis der Fa. Schelle liegt gesamt (Bauhof und Wertstoffhof)
23 % (Fa. Seizmeier 60%) über der Kostenschätzung.
Der Gesamtkostenanteil
des AWP erhöht sich um 596.749 € brutto (44%).
Die sehr gute
Konjunktur und die damit verbundenen vollen Auftragsbücher der Baufirmen führen
derzeit vermehrt zu sehr hohen Submissionsergebnissen. Die Preissteigerungen
bewegen sich dabei meist zwischen 20 – 30%.
Eine
Verbesserung der Preissituation ist bei einer erneuten Ausschreibung nicht zu
erwarten.
Da bereits in
der KW 15 mit den Erdarbeiten begonnen werden soll und der Markt Hohenwart die
Kostensteigerung bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.3.19 behandelt kann
die nächste Werkausschusssitzung vom 03.4.19 nicht abgewartet werden. Gem. § 6
Abs. 2 BS (Betriebssatzung) erlässt der Landrat anstelle des Werkausschusses
dringliche Anordnungen. Diese sind dem Werkausschuss in der nächsten Sitzung
bekannt zu geben.
Dringliche Anordnung:
Gem.
vorliegendem Ausschreibungsergebnis wird für die Errichtung eines
Wertstoffhofes mit Gartenabfallsammelstelle in Hohenwart zusätzlich ein Betrag
von 600.000 € brutto (gesamt: 2.570.000 € brutto) genehmigt.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.