Betreff
Top 2: Jahresplanung 2019 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2019/3150
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Im SGB VIII sind die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geregelt. Zwar ist der Aufgabenumfang und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht gesetzlich festgelegt, aber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet nach seiner Leistungsfähigkeit und den pflichtgemäßen Ermessen. Mit Beschluss vom 09.07.2001 wurde das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet. 2018 wurden neben den suchtpräventiven Angeboten auch Angebote zum Medienkonsum, Mobbing und den Elternkurs „Hilfe – mein Kind pubertiert“ angeboten. Konkret wurden über den Elterntalk 40 Eltern über den Kurs „Hilfe – mein Kind pubertiert“ 24 Eltern sowie über Elternabende in Kindergärten und Schulen zu dieser Thematik ca. 400 Eltern erreicht. Über das medienpädagogische Projekt „Gefahren im Internet“ konnten in 28 Klassen an den Mittelschulen und an den Gymnasien 550 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Des Weiteren konnte das Präventionsprojekt Mobbing mit jeweils 5 bis 6 Schultagen an den Mittelschulen Geisenfeld, Schweitenkirchen und Pfaffenhofen sowie an den Förderzentren Geisenfeld und Pfaffenhofen durchgeführt werden. Der Newsletter für Eltern wird derzeit von 250 Personen im Landkreis abonniert. Für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz soll für den Haushalt 2019 wieder ein Budget von 20.000,00 € hinterlegt werden.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushaltes im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie den Ausgaben der Kreisjugendpflege für das Jahr 2019 zu. Dem Kreistag wird empfohlen den Betrag von 20.000,00 € im Kreishaushalt einzustellen.