Genehmigung einer Zusatzleistung (B)
Sachverhalt/Begründung
Die erforderliche
Zusatzleistung hat mit der Ersatzvornahme dem Grunde nach nichts zu tun.
Der
Leistungszeitpunkt der Schraubennachrüstung und der Austausch der
Substratfüllung wurde in den Zeitraum der Ersatzvornahme gelegt, um zum einen
auf der Straße die verkehrlichen Behinderungen zu minimieren und um zum anderen
an der Stelle den anfallenden Gemeinkosten- u. Einheitspreisanteil des
Unternehmers nicht zusätzlich bezahlen zu müssen
.
Insofern wurde die
Leistung nicht der Ausschreibung der Ersatzvornahme unterworfen. Es handelt
sich hierbei um einen eigenen Auftrag, der im Zuge der Baumaßnahme abgewickelt
wurde.
Der Substrataustausch ist eine reine
Straßenunterhaltsmaßnahme. Der Schraubensatz fehlte in vormaliger Ausführung grundsätzlich.
Er ist jedoch notwendig, um zum einen Vandalismus und zum anderen das
Herausspringen der Gitterroste nachhaltig zu unterbinden. Der entsprechende
Auftrag in Höhe von 38.247,91 € wird nachträglich genehmigt
Beschlussvorschlag:
Im
Rahmen der Ersatzvornahme an der Kreisstraße PAF 4 wurden von der Firma Funke
Kunststoffe GmbH, 59026 Hamm, zusätzliche Leistungen ausgeführt. Der
erforderliche Zusatzauftrag in Höhe von 38.247,91 € ist nachträglich zu
genehmigen.