Betreff
Antrag des Gesundheitsamtes auf Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds (B)
Vorlage
2019/3123
Aktenzeichen
500
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, die organisatorisch dem Gesundheitsamt zugeordnet ist, stellt einen Antrag auf einen Verhütungsmittelfonds i.H.v. 3.000,00 €. Dieser Betrag soll in den Haushalt 2019 einfließen.

 

Die Beratungsstelle erfüllt gesetzliche Aufträge im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung, der Beratung zur Familienplanung und der pädagogischen Aufklärung zum verantwortlichen Umgang mit Sexualität. Ziel dieser umfassenden Gesetzgebung ist es unter anderem zu helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Die Beratungsstelle hat die Erfahrung gemacht, dass sich Frauen oder auch Familien, welche gesetzliche Hilfen beziehen, teure und langfristig sichere Verhütung nicht bzw. nur mit Schwierigkeiten leisten können. Mehrere Landkreise haben bereits einen Verhütungsmittelfonds gegründet. Dazu zählen die Landkreise Aichach-Friedberg, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Augsburg-Land sowie Landsberg am Lech.

 

Die Beratungsstelle hat folgendes Konzept vorgelegt:

 

-       Berechtigt sollen Frauen und Männer aus dem Landkreis Pfaffenhofen sein

 

-       Es werden nur langfristige und in der Regel teure Methoden gefördert (z.B. Spirale, Kupferketten, Sterilisation, Vasektomie)

 

-       Voraussetzung ist, dass ein Bescheid über öffentliche finanzielle Hilfen sowie ein Kostenvoranschlag eines Gynäkologen vorgelegt werden

 

-       Die Beratungsstelle prüft und genehmigt das weitere Vorgehen

 

-       Die durchführenden Gynäkologen rechnen direkt mit der Beratungsstelle ab

 

Aus Sicht der Verwaltung soll dem Antrag entsprochen werden. Unter anderem wird dadurch ermöglicht, dass bedürftige Frauen erst gar nicht in die Zwangslage einer ungewollten Schwangerschaft geraten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, einen Verhütungsmittelfonds i.H.v. 3.000,00 € zunächst in den Haushalt 2019 einzustellen. Für das Haushaltsjahr 2020 ist ein erneuter Beschluss zu fassen.