Betreff
Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter (B)
Vorlage
2019/3115
Aktenzeichen
0300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

  1. In § 5 Abs. 1 Ziffer 1.11 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter sind die Entschädigungen der Mitglieder der Naturschutzwacht geregelt. Fledermausexperten sowie Wespen- und Hornissenberater erhalten nach Buchst. d bisher nur Reisekosten.

 

Der Umweltausschuss hat in der Sitzung am 10.10.2018 beschlossen, den Fledermausexperten und den Wespen- und Hornissenberatern neben den Reisekosten eine nach Einsätzen gestaffelte Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.

Diese Staffelung soll wie folgt festgelegt werden:

 

Fledermausberater

bis 10 Beratungen vor Ort: 50,00 Euro pro Kalenderjahr

11 bis 20 Beratungen vor Ort: 100,00 Euro pro Kalenderjahr

21 und mehr Beratungen vor Ort: 5,00 Euro pro Einsatz (solange Haushaltsmittel von 2.000,00 € nicht ausgeschöpft sind)

Pflegestelle für verletzte Tiere: 300,00 Euro pro Kalenderjahr

Kosten für notwendige Impfungen, sofern diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden

 

Wespen- und Hornissenberater

bis 10 Beratungen/Kontrollen vor Ort: 50,00 Euro pro Kalenderjahr

11 bis 20 Beratungen/Kontrollen vor Ort: 100,00 Euro pro Kalenderjahr

ab 21 Beratungen/Kontrollen vor Ort: 5,00 Euro pro Einsatz (solange Haushaltsmittel von 2.000,00 € nicht ausgeschöpft sind)

Umsiedelung eines Nestes: 20,00 Euro pro Einsatz

 

 

  1. Die Vergütung der in den drei Sammelstellen des Landkreises Pfaffenhofen beschäftigten Personen erfolgt derzeit über eine Ehrenamtspauschale (600,00 €/Jahr für alle drei Sammelstellen zusammen).

Die Ausbezahlung der Ehrenamtspauschale erfolgt prozentual nach der jährlichen Anzahl der Proben je Sammelstelle.

 

Bei der Festsetzung der Höhe der Ehrenamtspauschale in 2013 wurde von ca. 400 Wildschweinproben pro Jahr ausgegangen.

 

Die in den Sammelstellen abgegebenen Wildschweinproben haben sich jedoch seit 2013 enorm gesteigert. Dadurch hat sich auch der Aufwand der in den Sammelstellen beschäftigten Personen enorm erhöht.

 

Anzahl der Wildschweinproben in den letzten 4 Jahren

2018:   610 Wildschweinproben

2017:   812 Wildschweinproben

2016:   613 Wildschweinproben

2015:   748 Wildschweinproben

 

Im Durchschnitt haben sich die Wildschweinproben von 400 auf ca. 700 Proben/Jahr erhöht.

Dies entspricht einer Steigerung von 75 %.

 

Unsere drei Sammelstellen erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben sehr gewissenhaft und opfern viele Stunden ihrer freien Zeit für diese Tätigkeit.

 

Es wird vorgeschlagen, die Pauschale auf 1.000,00 Euro/Jahr zu erhöhen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit soll die vorgenannte Änderung im Rahmen einer Neufassung der Satzung erfolgen.

Diese soll mit Wirkung vom 01.03.2019 in Kraft treten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt nach Empfehlung des Kreisausschusses vom 04.02.2019, die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter in der vorgelegten Fassung zu ändern.

Die Neufassung der Satzung tritt am 01.03.2019 in Kraft.