Betreff
Gebührenneukalkulation ab 2020
Vorlage
2018/3066
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Gem. Kreistagsbeschluss vom Dezember 2015 wurden unter Zugrundelegung eines 4 - jährigen Kalkulationszeitrum die Abfallentsorgungsgebühren für einen Zeitraum von 01.01.2016 – 31.12.2019 festgelegt. Danach sind die Gebühren neu zu kalkulieren.

 

Die Gebührenkalkulation erfolgt, nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2018, durch den Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband. Die Ergebnisse werden dem Werkausschuss spätestens in der Novembersitzung 2019 vorgestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.