Sachverhalt/Begründung
Das Wirtschaftsjahr 2017
schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 115.107,51 €
(hoheitlich – 164.260,55 €, gewerblich 49.153,04 €) ab. Eine Differenzierung
zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher
Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur
ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.
Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb Jahre 2016 bis 2017 |
2016 |
2017 |
Materialaufwand |
T€ |
T€ |
7.432 |
7.512 |
|
Personalaufwand |
813 |
925 |
Abschreibungen |
555 |
611 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
447 |
468 |
Betriebliche Aufwendungen |
9.247 |
9.516 |
Hausmüllgebühren |
6.885 |
7.045 |
Auflösung |
493 |
222 |
Gebührenüberdeckung |
|
|
Erlöse aus Wertstoffen (DSD) |
732 |
756 |
Sonstige Umsatzerlöse |
1.261 |
1.531 |
Sonstige betriebliche Erträge |
9 |
20 |
Betriebserträge |
9.380 |
9.574 |
Betriebsergebnis |
133 |
58 |
Zinsergebnis |
- 97 |
- 173 |
Jahresergebnis |
36 |
- 115 |
Aufwendungen:
Der Materialaufwand stieg um 80
T€ auf 7.512 T€ an.
Der Personalaufwand erhöhte sich
um 112 T€ auf 925 T€. Ursache hierfür ist die im Vergleich zum Vorjahr höhere
Zuführung zur Pensionsrückstellung (Steigerung 96 T€) auf Grund der veränderten
Bewertungsgrundlagen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredite
und zur Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften im Vorjahr (Verwendung
10-Jahres-Durschnittszinssatz).
Die Aufwendungen für
Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 56 T€ auf 611 T€.
Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen liegen nach einem Anstieg um 21 T€ bei 468 T€.
Erträge:
Die Abfallbeseitigungsgebühren
stiegen um 160 T€ auf 7.045 T€ an.
Aus den Rückstellungen aus
Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2017 per Saldo ein Betrag i.H.v. 222 T€
entnommen.
Die Erlöse von den dualen
Systemen stiegen um 24 T€, sowie die sonstigen Umsatzerlöse um 270 T€.
Die sonstigen betrieblichen
Erträge stiegen um 11 T€ auf 20 T€.
Die Betriebserträge stiegen
somit im Vergleich zum Vorjahr um 194 T€ auf 9.574 T€.
Daraus ergibt sich ein
vorläufiges Betriebsergebnis von 58 T€.
Hinzu kommt das Zinsergebnis
i.H.v. -173 T€. Dieses setzt sich zusammen aus Zinserträgen i.H.v. 29 T€ und
Zinsaufwendungen i.H.v. 202 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der
Aufzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen (52 T€) sowie der
Aufzinsung der Zuführung der Gebührenüberdeckung i.H.v. 150 T€. Die Zinserträge
resultieren überwiegend aus dem Zinsertrag Gebührenüberdeckung (28 T€) und aus
der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel (1 T€).
Daraus errechnet sich ein
Jahresverlust für den Gesamtbetrieb i.H.v. -115 T€.
Im hoheitlichen Bereich stiegen
die Betriebserträge von 8,598 Mio. € auf 8,755 Mio. €. Gleichzeitig erhöhten
sich auch die Aufwendungen von 8,546 Mio. € auf 8,761 Mio. €. Das Zinsergebnis
verschlechterte sich von -89 T€ auf -157 T€ deutlich, so das Betriebsergebnis
insgesamt von -37 T€ (im Vorjahr) auf -164 T€ einbricht.
Im gewerblichen Bereich
verringerte sich der Jahresgewinn um rund 24 T€ auf 49 T€.
Zusammenfassung:
Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein
und beschreibt die erwartete Umsatzentwicklung, sowie die Chancen und Risiken,
die sich insbesondere dann im gewerblichen Bereich ergeben könnten, wenn die
dualen Systeme die Sammeleinrichtungen des AWP nicht mehr für die Entsorgung von
Verkaufsverpackungen mitbenutzen würden. Dies würde das Ergebnis des
gewerblichen Bereiches um ca. 634 T€ verschlechtern. Kostenrisiken im
hoheitlichen Bereich bestehen dagegen grundsätzlich nicht, da der AWP
Kostensteigerungen über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen könnte.
Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des
Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel
und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang
nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt
empfiehlt, den Jahresabschluss 2017 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach
Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als
Prüforgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LkrO in öffentlicher Sitzung
festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
führte zu keinen Beanstandungen.
Im Prüfungsbericht vom
24.07.2018 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den
Jahresabschluss 2017 und für den Lagebericht den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Kreistag:
1. Für das Wirtschaftsjahr 2017
den
Jahresverlust i.H.v. 115.107,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.
2. Den Jahresabschluss 2017 des
AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7
der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.