Betreff
Jahresabschluss 2017, Jahresverlust, Rechnungsprüfung (Empfehlungsbeschluss für den Kreistag)
Vorlage
2018/3043
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 115.107,51 € (hoheitlich – 164.260,55 €, gewerblich 49.153,04 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

 

Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb

Jahre 2016 bis 2017

2016

2017

 

Materialaufwand

T€

T€

7.432

7.512

Personalaufwand

813

925

Abschreibungen

555

611

Sonstige betriebliche Aufwendungen

447

468

Betriebliche Aufwendungen

9.247

9.516

Hausmüllgebühren

6.885

7.045

Auflösung

493

222

Gebührenüberdeckung

 

 

Erlöse aus Wertstoffen (DSD)

732

756

Sonstige Umsatzerlöse

1.261

1.531

Sonstige betriebliche Erträge

9

20

Betriebserträge

9.380

9.574

Betriebsergebnis

133

58

Zinsergebnis

-  97

- 173

Jahresergebnis

36

- 115

 

Aufwendungen:

Der Materialaufwand stieg um 80 T€ auf 7.512 T€ an.

Der Personalaufwand erhöhte sich um 112 T€ auf 925 T€. Ursache hierfür ist die im Vergleich zum Vorjahr höhere Zuführung zur Pensionsrückstellung (Steigerung 96 T€) auf Grund der veränderten Bewertungsgrundlagen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredite und zur Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften im Vorjahr (Verwendung 10-Jahres-Durschnittszinssatz).

Die Aufwendungen für Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 56 T€ auf 611 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen nach einem Anstieg um 21 T€ bei 468 T€.

Erträge:

Die Abfallbeseitigungsgebühren stiegen um 160 T€ auf 7.045 T€ an.

Aus den Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2017 per Saldo ein Betrag i.H.v. 222 T€ entnommen.

Die Erlöse von den dualen Systemen stiegen um 24 T€, sowie die sonstigen Umsatzerlöse um 270 T€.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 11 T€ auf 20 T€.

Die Betriebserträge stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr um 194 T€ auf 9.574 T€.

 

Daraus ergibt sich ein vorläufiges Betriebsergebnis von 58 T€.

 

Hinzu kommt das Zinsergebnis i.H.v. -173 T€. Dieses setzt sich zusammen aus Zinserträgen i.H.v. 29 T€ und Zinsaufwendungen i.H.v. 202 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen (52 T€) sowie der Aufzinsung der Zuführung der Gebührenüberdeckung i.H.v. 150 T€. Die Zinserträge resultieren überwiegend aus dem Zinsertrag Gebührenüberdeckung (28 T€) und aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel (1 T€).

 

Daraus errechnet sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb i.H.v. -115 T€.

 

Im hoheitlichen Bereich stiegen die Betriebserträge von 8,598 Mio. € auf 8,755 Mio. €. Gleichzeitig erhöhten sich auch die Aufwendungen von 8,546 Mio. € auf 8,761 Mio. €. Das Zinsergebnis verschlechterte sich von -89 T€ auf -157 T€ deutlich, so das Betriebsergebnis insgesamt von -37 T€ (im Vorjahr) auf -164 T€ einbricht.

Im gewerblichen Bereich verringerte sich der Jahresgewinn um rund 24 T€ auf 49 T€.

 

 

Zusammenfassung:

Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein und beschreibt die erwartete Umsatzentwicklung, sowie die Chancen und Risiken, die sich insbesondere dann im gewerblichen Bereich ergeben könnten, wenn die dualen Systeme die Sammeleinrichtungen des AWP nicht mehr für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen mitbenutzen würden. Dies würde das Ergebnis des gewerblichen Bereiches um ca. 634 T€ verschlechtern. Kostenrisiken im hoheitlichen Bereich bestehen dagegen grundsätzlich nicht, da der AWP Kostensteigerungen über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen könnte.

 

Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2017 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüforgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LkrO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht vom 24.07.2018 erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2017 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2017

      den Jahresverlust i.H.v. 115.107,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2017 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

    der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.