Betreff
Bestellung stellvertretender Werkleiter zum 01.01.2019
Vorlage
2018/3042
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Gem. Kreistagsbeschluss vom 15.10.2018 wurde Herr Gerhard Beck gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Betriebssatzung (BS) ab 01.01.2019 zum stellvertretenden Werkleiter bestellt.

Gem. § 7 Abs. 1 BS erfolgt die Vertretung im Verhinderungsfall des Werkleiters durch den stellvertretenden Werkleiter.

Die Vertretungsregelung beinhaltet auch die Anordnungsbefugnis in allen Bereichen des Wirtschaftsplans (Erfolgsplan und Vermögensplan) in unbeschränkter Höhe.

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss nimmt die Bestellung des stellvertretenden Werkleiters mit Anordnungsbefugnis zur Kenntnis.