Betreff
Verpackungsgesetz 2019; Papiersortieranalyse
Vorlage
2018/3041
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Aufgrund des am 01.01.2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetzes sehen es die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger als erforderlich an, Abstimmungsvereinbarungen mit den dualen Systemen gem. den Anforderungen des § 22 VerpackG abzuschließen. Darin ist geregelt, dass der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger ein Mitbenutzungsentgelt von den dualen Systemen für die Erfassung von Altpapierverpackungen über die kommunale Sammelstruktur verlangen kann. Das Entgelt richtet sich dabei nach dem entsprechenden Anteil der Altpapier-Verpackungsabfälle am gesamten Altpapierstrom. Die Berechnung der Entgelte kann sich entweder an dem Gewichtsanteil oder dem Volumenanteil orientieren.

Um eine aktuelle Entscheidungshilfe und Verhandlungsgrundlage zu erlangen wurde vom bifa Umweltinstitut eine Sortieranalyse des Altpapiers im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vorgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des Ergebnisberichts des bifa Umweltinstituts soll der AWP die Berechnung des Mitbenutzungsentgelts für Altpapier nach dem Volumenfaktor berechnen.