Betreff
Finanzielle Gleichstellung des ehrenamtlichen Naturschutzberater-Netzwerkes
Vorlage
2018/3023
Aktenzeichen
173
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

1. Wespen-/ Hornissenberater


In Deutschland gibt es 16 Wespenarten, zur Gattung „Vespa“ gehören auch die Hornissen. Während Hornissen, Knopfhorn- und Kreiselwespen besonders geschützt nach dem BNatSchG sind und nur mit Ausnahmegenehmigung oder Befreiung der UNB beseitigt werden dürfen, unterliegen die übrigen Arten dem allgemeinen Artenschutz, d.h. ohne Vorliegen eines vernünftigen Grunds dürfen auch diese nicht beseitigt werden. In der Vergangenheit haben immer wieder viele Bürger bei der UNB angerufen, um sich Rat für ein vorhandenes Nest in Haus oder Garten zu holen. Neben der Schilderung der rechtlichen Situation blieb meist nur der Verweis auf einen Schädlingsbekämpfer.

 

Seit diesem Jahr haben wir ein Beraternetzwerk aus Ehrenamtlichen initiiert, die die Bürger telefonisch oder auch vor Ort beraten sollen. 7 Personen, viele davon mit Imkererfahrung, hatten sich gemeldet und wurden im Februar 2018 zu Beratern des Landratsamts Pfaffenhofen ernannt. Die Einsatzgebiete wurden nach Gemeinden aufgeteilt, so dass wir die Anfragen der Bürger an die jeweiligen Berater weiterleiten konnten. Bis jetzt haben unsere Berater in diesem aufgrund der trockenen Witterung äußerst starken Wespenjahr fast 150 Beratungen vor Ort absolviert, neben zahlreichen Anfragen, die telefonisch geklärt werden konnten. Dabei bestimmen die Berater die Art, den daraus resultierenden Schutzstatus, klären über die Nützlichkeit der Tiere und das richtige Verhalten auf und leiten ggfs. notwendige Schritte in die Wege. Wo nötig und möglich wurden die Nester umgesiedelt. Dank der Berater wurden 16 Hornissennester, die ansonsten mit hohen Kosten für den Bürger von einem Schädlingsbekämpfer hätten beseitigt werden müssen, umgesiedelt. Um diese artgerecht vornehmen zu können, haben sich die Berater in Eigeninitiative zeitintensiv informiert und geeignete Kästen und für Umsiedelungen notwendige Vorrichtungen „gebastelt“.

 

Wir haben zahlreiche, positive Rückmeldungen von zufriedenen Bürgern erhalten. Oft konnten Ängste genommen und das Interesse für die nützlichen Tiere geweckt werden. Allergikern wurde schnell und unbürokratisch geholfen. Trotz der enormen Anzahl der Anfragen, mussten lediglich sieben Hornissennester wegen drohender baulicher Schäden oder gesundheitlicher Risiken beseitigt werden.

 

Aktuell erhalten die Hornissen- und Wespenberater lediglich eine Fahrkostenpauschale. Aufgrund ihres enormen Einsatzes, der neben dem artenschutzrechtlichen Aspekt auch einen Imagegewinn für das Landratsamt bedeutet, möchten wir die Berater den bereits vorhandenen Netzwerken für Naturschutzwacht und Biber gleich stellen und ihnen eine Aufwandsentschädigung wie folgt zukommen lassen:

 

bis 10 Beratungen vor Ort:                  50 Euro

bis 20 Beratungen vor Ort:                100 Euro

ab 20 Beratungen vor Ort:                     5 Euro je Einsatz

pro durchgeführter Umsiedelung:       20 Euro

Da wir dabei sind, das Beraternetzwerk auszubauen, um die einzelnen Berater zu entlasten und auch in der Sommerurlaubszeit, in der sehr viele Anfragen kommen, die Beratung sicherzustellen, sollte etwas mehr als die entsprechenden Kosten, die dieses Jahr angefallen wären, eingestellt werden.


2. Fledermausberater

 

Auch für diese Art gibt es großen Beratungsbedarf, den weder die Mitarbeiter der UNB noch Frau Lustig von der Koordinationsstelle für Südbayern ohne Hilfe von Ehrenamtlichen stemmen können. Alle Fledermausarten unterliegen dem besonderen Artenschutz, so dass zum Beispiel Abrissgebäude oder zu fällende Bäume vorab auf einen Besatz mit Fledermäusen zu untersuchen sind. Daneben sind Kontrollen von bekannten oder die Suche nach bisher nicht dokumentierten Quartieren durchzuführen. Auch an Pflegestellen von verletzten oder hilflosen Tieren besteht Bedarf.

 

Daher haben wir 2018 gemeinsam mit Frau Lustig begonnen, ein Beraternetzwerk mit interessierten Bürgern aufzubauen. So haben rund 15 Personen an Workshops zur Bestimmung der Art, Quartierkontrollen sowie einem Pflegekurs teilgenommen und sollen noch in diesem Jahr offiziell zu Beratern ernannt werden. Aufgrund der theoretischen Möglichkeit einer Tollwutinfektion ist bei Personen, die verletzte Tiere pflegen, auch eine teure Impfung erforderlich, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Auch hier soll, analog zu den Hornissen-/ Wespenberatern, eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden:

 

bis 10 Beratungen/ Kontrollen vor Ort:                       50 Euro

bis 20 Beratungen/ Kontrollen vor Ort:                     100 Euro

ab 20 Beratungen/ Kontrollen vor Ort:                          5 Euro je Einsatz

Pflegestellen aufgrund des hohen Aufwands::         300 Euro jährlich

Kosten für Impfungen (ca.):                                      300 Euro pro Person

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen übernimmt die Kosten für die Beraternetzwerke mit Haushaltsmitteln von insgesamt 4000,- € jährlich.