Betreff
Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs;
Auftragsvergabe für die Schulbuslinie Ma 8 zur Staatl. Realschule Manching
(Eilentscheidung)
Vorlage
2018/2990
Aktenzeichen
204-202
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

Durch die Kündigung (vom 28.06.2018) der Fa. Zinsmeister wurde eine Neuausschreibung der Schulbuslinie Ma 8 von Raitbach zur Staatl. Realschule Manching ab dem Schuljahr 2018/2019 notwendig. Bei der beschränkten Ausschreibung wurden die Busunternehmen Omnibus Amann, Kössl-Reisen GmbH, Bustouristik Stanglmeier, Reinhard Schwarz Reisebüro u. Omnibusse GmbH, Omnibusunternehmen Lankl, Stempfl Verkehrsgesellschaft mbH und Manfred Fröschl Reisen um die Abgabe eines Angebotes (bis 13.07.2018) gebeten. Das Busunternehmen Stempfl Verkehrsgesellschaft mbH, Omnibusunternehmen Lankl und Fröschl Reisen haben kein Angebot abgegeben.

 

Die eingegangenen Angebote wurden wie folgt ausgewertet:

 

Busunternehmen

Abgabe
des Angebots

Angebots-
preis

netto

Angebots-
preis

brutto

Kapazität
des Busses

Kössl-Reisen GmbH

13.07.2018

289,00 €

309,23 €

54 Sitz- und

20 Stehplätze

Bustouristik Stanglmeier

13.07.2018

306,80 €

328,28 €

50 Sitz- und
15 Stehplätze

Omnibus Amann

12.07.2018

361,80 €

387,13 €

53 Sitz- und
11 Stehplätze

Reinhard Schwarz Reisebüro u. Omnibusse GmbH

11.07.2018

370,00 €

395,90 €

50 Sitz- und
34 Stehplätze

 

Es wird daher vorgeschlagen, der günstigstbietenden Firma Kössl-Reisen GmbH den Auftrag zur Schülerbeförderung auf der Schulbuslinie Ma 8 zu einer Jahressumme in Höhe von 57.207,55 € (Brutto) zu erteilen.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um die  Beförderung zur Staatl. Realschule Manching mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 sicherzustellen. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d.Ilm ist daher erforderlich.

Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.