Betreff
Ilmtalklinik Sondervermögen;
Feststellung des Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 (B)
Vorlage
2018/2956
Aktenzeichen
11/9111.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Das Sondervermögen der Ilmtalklinik GmbH hat zum Bilanzstichtag des Jahres 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.579 € abgeschlossen.

 

Aus der Kapitalrücklage wird ein Betrag in Höhe von 63.809 € in Höhe der Abschreibungen für Wohnbauten 2017 entnommen. Der unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 523.450,00 € verbleibende Bilanzgewinn von 477.680,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss des Berichtszeitraums wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bzw.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltene Angelegenheit, die nicht auf den Kreisausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO). Der entsprechenden Feststellungsbeschluss einschließlich der Entlastung sind somit Aufgabe der Kreisorgane.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

1.    Der Jahresabschluss 2017 des Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH wird mit einem

Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.579 € festgestellt. Der unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 523.450,00 € verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von

477.680,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.