Vergabe der Sanitärinstallationsarbeiten BA I
(Eilentscheidung)
Sachverhalt/Begründung
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für Sanitärinstallationsarbeiten BA I erfolgte gemäß VOB/A-EG im offenen Vergabeverfahren. Die Ausschreibungsunterlagen ergingen an 4 Firmen. Zur Submission am 24.04.2018 lagen 2 prüfbare Angebote vor und wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
1. Firma Schmidpeter Haustechnik, 85283 Wolnzach 86.320,98 €
2. Firma Schuler GmbH, 86633 Neuburg 100.557,64 €
In der Kostenberechnung sind für die Sanitärinstallationsarbeiten BA I 81.728,45 € vorgesehen. Das Angebot der Fa. Schmidpeter Haustechnik liegt um 4.592,23 € (= 5,6 %) darüber.
Es wird vorgeschlagen, der günstigstbietenden Firma Schmidpeter Haustechnik den Auftrag für die Sanitärinstallationsarbeiten BA I in Höhe von 86.320,98 € zu erteilen.
Wegen Einhaltung der Bindefrist bis 13.07.2018 sollte der oben genannte Auftrag in Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt werden. Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.