Betreff
Abschluss einer Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG: Delegation von Aufgaben der Stadt Ingolstadt und des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen nach dem BayÖPNVG auf den Landkreis Pfaffenhofen a.d.I. (B)
Vorlage
2018/2891
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Bisher wird die Buslinie 18/N18 der INVG auf der Grundlage eines sogenannten Betreibervertrages nach unseren Wünschen und Vorstellungen durch die Stadtbus Ingolstadt bzw. ein verbundenes Unternehmen betrieben. Dabei werden diejenigen Fahrten, die sich nicht durch erwartete Fahrgeldeinnahmen oder Ersatzleistungen wirtschaftlich „rechnen“, wie sie insbesondere im Schülerverkehr durch den Freistaat Bayern geleistet werden, von uns hinzubestellt und bezahlt.

 

Diese Form der Betrauung ist durch eine Rechtsänderung im Vergaberecht spätestens ab dem 3.12.2019 nicht mehr möglich.

Die Linie muss dann in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben werden.

Zuständig ist dafür die Kreisverwaltungsbehörde, auf dessen Gebiet die Linie liegt. Liegt die Linie auf dem Gebiet mehrerer Kreisverwaltungsbehörden, so müssen sich diese einigen.

 

Die betreffende Linie liegt auf 3 verschiedenen Hoheitsgebieten, nämlich Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen. Die Linie liegt überwiegend auf Pfaffenhofener Flur, was auch zur logischen Zuständigkeit von Pfaffenhofen als künftiger Vergabeträger führt.

Hierzu hat der Landkreis Pfaffenhofen auf Ebene des Zweckverbandes Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (ZV-VGI) sich mit der Stadt Ingolstadt und dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen geeinigt, für die oben genannte Buslinie insgesamt die Aufgabenträgerschaft zu übernehmen.

 

In der Folge vergeben wir die Linie 18/N18 selbst. Die Planvorstellungen der beteiligten Kreisverwaltungsbehörden sind zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass der Status quo erhalten bleibt. Die Mitteilung erfolgt an das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm und wird von uns umgesetzt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm übernimmt die Aufgabenträgerschaft für die Buslinie 18/N18 der INVG. Eine entsprechende „delegierende Zweckvereinbarung“ ist auszufertigen.