Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2017 haben sich im Bereich
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben
ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte
gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat
genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €)
fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29
Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß § 29
Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
238.237,29 |
4.977.244,71 |
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Vermögenshaushalt |
99.644,92 |
4.798.650,76 |
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insgesamt |
337.882,21 |
9.775.895,47 |
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Durch den Kreisausschuss sind bei zwei Deckungsringen
und einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt sowie bei zwei
Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu
genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige
Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2017
bei einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen
im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 9.775.895,47 € nachträglich die Genehmigung.