Betreff
Aufsichtsrat Ilmtalklinik GmbH und Klinikallianz Mittelbayern GmbH;
Entsendung von Mitgliedern (B)
Vorlage
2018/2865
Aktenzeichen
9111.1 und 9111.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Schreiben vom 05.12.2017 teilte Herr Dr. Wiedemann mit, dass er aus Altersgründen den Vorsitz des Ärztlichen Kreisverbandes zum 29.11.2017 abgegeben hat. Aus diesem Grund legt er auch seine Ämter im Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH und Klinikallianz Mittelbayern GmbH nieder. Am 01.03.2018 erklärte er seine Bereitschaft, als Stellvertreter im Aufsichtsrat ITK weiter zur Verfügung zu stehen.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Ilmtalklinik GmbH und der Klinikallianz Mittelbayern GmbH können jederzeit ihr Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden niederlegen. Für ein ausgeschiedenes Mitglied ist für die restliche Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates ein Nachfolger zu bestellen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfolgt die Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes in den Gesellschafterversammlungen der Ilmtalklinik GmbH und Klinikallianz Mittelbayern GmbH. Bis zur Bestellung des neuen Aufsichtsratsmitgliedes üben Aufsichtsräte ihr Amt weiterhin aus, geregelt in § 7 Abs. 10 Satz 1, Abs. 11 Satz 1 und Satz 2 des Gesellschaftsvertrages Ilmtalklinik GmbH. Die Regelungen für eine Niederlegung des Aufsichtsratsamtes bei der Klinikallianz Mittelbayern GmbH entsprechen denen der Ilmtalklinik GmbH und sind in § 7 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag der Klinikallianz Mittelbayern GmbH formuliert.

 

Für die Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH ist es erforderlich, dass sich die Vertreter der Landkreise vor der Beschlussfassung die Zustimmung des Kreistages einholen, § 11 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages Ilmtalklinik GmbH. Hinsichtlich der Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Klinikallianz Mittelbayern GmbH ist ebenfalls das Votum des Kreistages erforderlich und  geregelt in § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 und Satz 2 des Gesellschaftsvertrages Mittelbayern GmbH.

 

Vom Ärztlichen Kreisverband Pfaffenhofen wird als neues Aufsichtsratsmitglied im Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH als auch der Klinikallianz Mittelbayern GmbH Herr Dr. Michael Waller vorgeschlagen. Den Stellvertreterposten im Aufsichtsrat der ITK GmbH für Herrn Dr. Skoruppa, bisher besetzt durch Herrn Dr. Waller, soll Herr Dr. Anton Wiedemann übernehmen.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wird auf eine Behandlung im Kreisausschuss verzichtet.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wird auf eine Behandlung im Kreisausschuss verzichtet.

2.    Der Landkreis entsendet in den Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH und den Aufsichtsrat der Klinikallianz Mittelbayern GmbH Herrn Dr. Waller als Nachfolger von Herrn Dr. Wiedemann.

Als Stellvertreter von Herrn Dr. Skoruppa im Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH wird Herr Dr. Wiedemann vorgeschlagen.

3.    Der Kreistag ermächtigt den Landrat in den Gesellschafterversammlungen der Ilmtalklinik GmbH und der Klinikallianz Mittelbayern GmbH die unter Nr. 2 genannten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Ilmtalklinik GmbH bzw. des Aufsichtsrats der Klinikallianz Mittelbayern GmbH zu bestellen.