zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 01.01.2019 bis
31.12.2023 (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinden des Landkreises
Pfaffenhofen a.d. Ilm haben dem Amtsgericht
Pfaffenhofen insgesamt 50
Personen für das Amt als Schöffen vorzuschlagen.
Aus diesen Vorschlägen wählt ein
beim Amtsgericht Pfaffenhofen zu bildender
Ausschuss die Schöffen für eine
5-jährige Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023.
Die Zahl der zu wählenden
Schöffen gibt der zuständige Richter am Amtsgericht
dem Ausschuss vorher noch
bekannt.
Dieser Ausschuss besteht aus dem
Richter beim Amtsgericht Pfaffenhofen als
Vorsitzenden, dem Landrat oder
dem von ihm beauftragten Bediensteten als
Verwaltungsbeamten sowie sieben
Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die
Vertrauenspersonen werden aus den
Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks (entspricht
dem Gebiet des Landkreises
Pfaffenhofen) vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln der anwesenden
Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl in geheimer
Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Dem Ausschuss obliegt neben der
Schöffenwahl auch die Wahl der über das
Jugendamt vorzuschlagenden
Jugendschöffen.
Nach dem Stärkeverhältnis im Kreistag sind nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren hierzu vorzuschlagen:
CSU-Fraktion: 3 Vertrauenspersonen
SPD-Fraktion: 1 Vertrauensperson
FW-Fraktion: 1 Vertrauensperson
AUL-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Bündnis 90 / Die GRÜNEN-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Von den Fraktionsvorsitzenden wurden folgende Personen vorgeschlagen:
CSU-Fraktion:
- Heinrich Reinhard, Dorfstr. 11, 85298 Scheyern
- Wayand Ludwig, Eichenstr. 7, 85107 Baar-Ebenhausen
- Schnell Richard, Eichenweg 5, 85305 Jetzendorf
SPD-Fraktion:
- Rothmeier Franz, Kreuzstr. 2, 85126 Münchsmünster
FW-Fraktion:
- Hechinger Max, Weingarten 1a, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
AUL-Fraktion:
- Franken Michael, Neuburger Str. 19, 85084 Reichertshofen
Bündnis 90 / Die
GRÜNEN-Fraktion:
- Reim Wilhelm, Marsstr. 2, 85302 Gerolsbach
Der
Kreisausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung vom 16.04.2018 empfohlen, die
von den Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen
für den Ausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom
01.01.2019 bis 31.12.2023 zu wählen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen muss bis spätestens
15.05.2018 durchgeführt sein (Nr. 27.6 der Schöffenbekanntmachung).
Sollte es nicht gelingen, die Vertrauenspersonen termingerecht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu wählen, müsste die Regierung von Oberbayern den Landrat ermächtigen, anstelle des Kreistages zu handeln (Art. 100 Abs. 1 LkrO).
Dem Kreistag wird vorgeschlagen, die vom Kreisausschuss empfohlenen sieben Personen zu Vertrauenspersonen zu wählen.
Zur Vereinfachung wurden Stimmzettel vorbereitet, die die Möglichkeit vorsehen, die Vorschlagsliste unverändert anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag wählt folgende Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim
Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom
01.01.2019 bis 31.12.2023
CSU-Fraktion:
- Heinrich Reinhard, Dorfstr. 11, 85298 Scheyern
- Wayand Ludwig, Eichenstr. 7, 85107 Baar-Ebenhausen
- Schnell Richard, Eichenweg 5, 85305 Jetzendorf
SPD-Fraktion:
- Rothmeier Franz, Kreuzstr. 2, 85126 Münchsmünster
FW-Fraktion:
- Hechinger Max, Weingarten 1a, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
AUL-Fraktion:
- Franken Michael, Neuburger Str. 19, 85084 Reichertshofen
Bündnis 90 / Die
GRÜNEN-Fraktion:
- Reim Wilhelm, Marsstr. 2, 85302 Gerolsbach