Betreff
Information über die Verwendung von speziellen Asphaltschichten zur Reduzierung des Verkehrslärms bei der Sanierung von Kreis- und Gemeindestraßen (I)
Vorlage
2017/2810
Aktenzeichen
631
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

In verschiedenen Staatsstraßen wurden in den letzten Jahren lärmmindernde Asphaltbeläge eingebaut. In Zukunft sollen aber vom staatl. Bauamt Ingolstadt aus rein technischen Gründen keine lärmmindernden Beläge mehr ausgeführt werden.

 

Lärmmindernde Beläge haben einen großen Hohlraumgehalt und sind deshalb wasserdurchlässig. Daher ist es notwendig, unter diesen Schichten eine dichte abgestufte Binderschicht - eine bituminöse Tragschicht ist zu hohlraumreich und daher zu wasserdurchlässig - einzubauen um eine Durchfeuchtung der ungebundenen Tragschichten (Schotter-, bzw. Frostschutzschicht) zu vermeiden.

Lt. staatl. Bauamt Ingolstadt haben sich bei verschiedenen Maßnahmen mit lärmmindernden Belägen nach 3-4 Jahren die ersten Risse und Kornausbrüche gezeigt. So ist die Haltbarkeit dieser lärmarmen Schichten mit bis zu ca. 6 bis maximal 10 Jahre anzunehmen. Eine Deckschicht mit „herkömmlichem“ Asphaltbeton hält erfahrungsgemäß 15 bis 20 Jahre.

 

In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sollte wegen der auftretenden Querkräfte auf den Einbau von lärmmindernden Belägen Abstand genommen werden. Außerdem soll entsprechend einer Bekanntmachung der Obersten Baubehörde vom 18.08 17 bis zur Belastungsklasse 3,2 (Kreisstraßen bewegen sich bis zu 95 % bis zu dieser Kategorie) bevorzugt Asphaltbeton zur Anwendung kommen.

Die Mehrkosten bei Herstellung von lärmmindernden Belägen zu Belägen aus Asphaltbeton betragen ca. 6-7 €/m². Die Kosten für den Unterhalt sind ebenfalls höher, da eine intensive Reinigung mittels Absaugen zur Tiefenreinigung des offenporigen Belages in regelmäßigen Abständen erfolgen sollte. Lt. Staatl. Bauamt ist der Salzverbrach für den Winterdienst doppelt so hoch wie bei einem Belag mit Afb.

Beim Verschließen von Straßenaufbrüchen (z.B. Wasserrohrbrüchen, Hausanschlüssen, etc. ) wird die Qualität des Einbaus von lärmmindernden  Belägen in Kleinflächen, wenn überhaupt Mischgut für solche Kleinmengen bezogen werden kann, nicht dem Standard entsprechen.

Die lärmmindernde Funktion lässt nach 2 bis 3 Jahren nach. Der Effekt der Lärmminderung ist bei Fahrgeschwindigkeiten bis 50 km/h nicht allzu deutlich, da die Motorengeräusche nicht sehr viel geringer sind, als die Abrollgeräusche.

Da beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt aus den vorgenannten Gründen auf den Einbau von lärmmindernden Belägen verzichtet wird, sollten die Erfahrungen des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt berücksichtigt werden und auf Kreisstraßen ebenfalls keine derartigen Asphaltschichten zum Einsatz kommen.

 

 

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Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.