Betreff
Zweckverband kelten römer museum manching;
Erhebung einer Sonderumlage Betriebskosten im Haushaltsjahr 2018 (B)
Vorlage
2017/2795
Aktenzeichen
321-6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Jahr 2005 wurde mit der Sparkasse Ingolstadt im Rahmen eines Sponsoringvertrags die Unterstützung des Zweckverbands kelten römer museum manching (krmm) mit einem Betrag in Höhe von jährlich 100.000 € vereinbart.

Mit Schreiben vom 23.06.2017 kündigte die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt den Sponsorenvertrag mit sofortiger Wirkung.

Der Betrag für 2017 wurde in anschließenden Gesprächen der Vertreter der Zweckverbandsmitglieder mit der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt für 2017 neu verhandelt und mit einem Betrag i.H.v. 47.000 € für das Haushaltsjahr 2017 in einem Sponsoringvertrag festgelegt.

Für 2018 wurde ein Sponsoringvertrag mit einem Betrag in Höhe von 34.000 € in Aussicht gestellt.

Die Finanzierungslücke im laufenden Haushaltsjahr 2017 wurde durch eine Entnahme aus der Rücklage des Zweckverbandes geschlossen. Für das Haushaltsjahr 2018 soll lt. Abstimmung der Vertreter der Verbandsmitglieder das „Sparkassendefizit“ 2017 und 2018 durch eine Sonderumlage Betriebskosten wieder ausgeglichen werden. Gemäß den satzungsgemäßen Betriebskostenanteilen des Bezirks Oberbayern und Landkreises Pfaffenhofen zu je 26 % und des Marktes Manching zu 48 % errechnen sich zur Finanzierung der Lücke durch die Reduzierung des Sponsorings folgende Beträge für die Sonderumlage:

 

 

Lkr PAF

Bezirk Obb

Markt Manching

Defizit 2017 53.000 €

13.800 €

13.800 €

25.400 €

Defizit 2018 66.000 €

17.200 €

17.200 €

31.600 €

 

31.000 €

31.000 €

57.000 €

 

Nachdem diese Sonderumlage einmalig erhoben werden soll, ist eine Änderung der Zweckverbandssatzung nicht veranlasst. Der Bezirk Oberbayern beabsichtigt ebenfalls, die Erhöhung der Sonderumlage in den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Insgesamt ergibt sich für den Landkreis Pfaffenhofen somit im Haushaltsjahr 2018 eine Zweckverbandsumlage in Höhe von 156.000 € (125.000 € + 31.000 €).

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Sonderumlage Betriebskosten an den Zweckverband krmm in Höhe von 31.000 € im Haushaltsjahr 2018 zu billigen und entsprechend im Kreishaushalt 2018 einzuplanen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Leistung einer einmaligen Sonderumlage Betriebskosten im Höhe von 31.000 € an den Zweckverband krmm im Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zusatzbetrag in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.