Betreff
Kreiszuschuss für die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für die Stadt Geisenfeld (B)
Vorlage
2017/2794
Aktenzeichen
091
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Stadt Geisenfeld hat einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Ersatzbeschaffung von einem Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 für ihre Feuerwehr gestellt. Die Kommune beabsichtigt eine gemeinsame Beschaffung mit dem Markt Geisenhausen, Landkreis Landshut durchzuführen.

Die gemeinsame Beschaffung wird seitens des Freistaats Bayern mit einem „Bonus von 10 %“ beim Staatszuschuss zusätzlich gefördert, ferner soll dadurch ein günstigerer Preis im Vergabeverfahren erzielt werden.

 

Die Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen (freiwillige Leistungen) des Landkreises Pfaffenhofen vom 01.11.2015 sehen für die Beschaffung von überörtlich erforderlichen Sonderfahrzeugen einen Zuschuss in Höhe von 30 % aus dem gewährten Staatszuschuss vor.

Die Bedarfsnotwendigkeit wurde durch den Kreisbrandrat festgestellt.

 

Die geschätzten Beschaffungskosten der Drehleiter belaufen sich auf ca. 640.000 €, der Festbetrag des Staatszuschusses beträgt nach aktueller Anlage 2 der Feuerwehrzuwendungsrichtlinie inkl. Bonus für eine gemeinsame Beschaffung 247.500 €.

Der Kreiszuschuss (30 %) beträgt demnach 74.250 €.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Stadt Geisenfeld für die Ersatzbeschaffung der Drehleiter einen Kreiszuschuss von 74.250 € zu gewähren.

Im Kreishaushalt 2019 sind entsprechende Mittel bereitzustellen.

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Geisenfeld wird für die Ersatzbeschaffung der Drehleiter ein Kreiszuschuss von 74.250 € gewährt.

Entsprechende Mittel sind im Kreishaushalt 2019 vorzusehen.