Betreff
Vereinbarung über die Errichtung und den betreib von Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen; Einheitlicher Pachtzins
Vorlage
2017/2793
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 2 des Bayerischen Abfallgesetzes stellen die kreisangehörigen Gemeinden dem Landkreis Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen zur Verfügung.

Über die Errichtung und den Betrieb der vorgenannten Sammeleinrichtungen erfolgte zwischen dem AWP und allen kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung. Darin erfolgte auch die Festschreibung eines Pachtzinses für die Bereitstellung von geeigneten Flächen. Die Höhe des vereinbarten Pachtzinses variiert bei den Wertstoffhöfen zwischen 0,51 € und 1,50 €/m²/a. Für die Flächen der Grüngutsammelstellen wurde mit Ausnahme einer Gemeinde /1,0 € je m²/a) einheitlich ein Pachtzins von 0,10 € je m²/a vereinbart.

Im Zuge einer Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Gemeinden schlägt der AWP für alle Flächen, die für den Betrieb der Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen zur Verfügung stehen eine pauschale Pachtzahlung i.H.v. 1,00 € je m²/a ab 01.01.2018 vor.

 

Durch diese Regelung entstehen Mehrkosten von ca. 4.250 €/a für die Wertstoffhöfe und ca. 22.000 €/a für die Flächen der Grüngutsammelstellen.

Gem. Werkausschussbeschluss vom 05.07.2017 wurde die Angelegenheit in der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 26.10.2017 dargelegt und alle anwesenden Bürgermeister waren mit der künftigen Berechnung einverstanden. Auch die Gemeinde, die derzeit 1,50 € /m² erhält erteilte ihr Einverständnis.

Bei Bedarf erklärten sich die Bürgermeister ebenfalls damit einverstanden die holzigen und nichtholzigen Abfälle mit eigenem Gerät zusammenzuschieben.

 

Die bestehenden Vereinbarungen werden fortgeschrieben und an die Gemeinden mit der Bitte um Unterzeichnung zugesandt.

 

Beschlussvorschlag:

Ab 01.01.2018 wird einheitlich für alle Kommunen des Landkreises ein einheitlicher Pachtzins von 1,00 € je m²/a für die Flächen der Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen festgelegt. Die Auszahlung erfolgt wie bisher zum 01.07. eines jeden Jahres. Die Vereinbarungen über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen werden fortgeschrieben.