Betreff
Autobahn-Anschlussstelle "Ilmtal" bei Bruckbach (I)
Vorlage
2017/2759
Aktenzeichen
631
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

In der letzten Umweltausschusssitzung im März diesen Jahres wurde bezüglich einer möglichen Autobahn-Anschlussstelle „Ilmtal“ bei Bruckbach die Frage aufgeworfen, inwieweit im Falle einer eventuellen Baumaßnahme auch naturschutzrechtliche Probleme sowie die Hochwasserthematik eine Rolle spielen würden. Dazu kann aktuell folgendes erläutert werden:

 

-       Bekanntlich wurden erste Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium im Zeitraum von 1990 bis 1995 geführt sowie weitere Kontakte mit der Autobahndirektion Südbayern im Herbst 2006 aufgenommen.

-       Dies führte zu einem Gutachten von Prof. Kurzak, das im Kreistag im Jahr 2008 vorgestellt wurde.

-       Eine Machbarkeitsstudie wurde 2009 in Auftrag gegeben und führte letztendlich zu einer Variante, die näher untersucht wurde.

-       Mit dieser Variante wurde an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herangetreten.

-       Inzwischen ergingen zwei diesbezügliche Absagen an den Freistaat Bayern, da das Kriterium der Fernverkehrsbedeutung zu wenig Gewicht trägt und rein verkehrliche Verbesserungen auf kommunaler Ebene den Nutzen einer neuen Anschlussstelle für den Bund nicht rechtfertigen.

-       Im Februar 2017 fand erneut eine Besprechung mit Vertretern der Obersten Baubehörde sowie der Autobahndirektion statt.

-       Es wurde dem Landkreis gegenüber eindeutig erklärt, dass ein erneuter Antrag nur aussichtsreich sein könnte, wenn geänderte Rahmenbedingungen eine höhere Fernverkehrsbedeutung begründen würden. Dazu müsste ein neuerliches Gutachten beauftragt werden.

-       Die Autobahndirektion gab ferner zu bedenken, dass die aktuell favorisierte Variante in einem möglichen Planfeststellungsverfahren noch auf große Hürden im Bereich des Naturschutzes treffen würde. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wäre unabdingbar.

-       Auch die Hochwasserthematik müsste erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit einem hydrologischen Gutachten untersucht werden.

 

Insofern ist festzuhalten, dass die Belange des Naturschutzes bzw. eine Hochwasserproblematik intensiv im Rahmen eines möglichen Planfeststellungsverfahrens geprüft werden würden. Derzeit kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob von Seiten des Bundes eine zusätzliche Autobahn-Anschlussstelle in absehbarer Zeit in Aussicht gestellt wird.

 

 

 

Der Umweltausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.