Sachverhalt/Begründung
Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter soll in folgenden Punkten geändert und in der neuen Fassung veröffentlicht werden.
1. Reisekostenentschädigung für Schiedsrichter
bei Leistungsprüfungen der Feuerwehren
Zusätzlich zu den regulären Ausbildungsveranstaltungen und Lehrgängen legen die Freiwilligen Feuerwehren in unregelmäßigen Abständen Leistungsprüfungen ab. Hierzu sind pro Leistungsprüfung ca. drei Schiedsrichter erforderlich.
Momentan verfügt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm über 12 Schiedsrichter, die auch Mitglieder der Kreisbrandinspektion sind. Für diese ist die Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung bereits über die Entschädigungssatzung geregelt.
Neben den 12 Kreisbrandinspektionsmitgliedern gibt es aber auch neun Schiedsrichter, die bis jetzt noch keinerlei Ausgleichszahlung erhalten. Den Schiedsrichtern sollte jedoch aus ihrem ehrenamtlichen Engagement kein finanzieller Nachteil entstehen.
Da die Fahrten zu den
Prüfungsorten (stets bei der zu prüfenden Feuerwehr) teilweise durch den ganzen
Landkreis führen, soll den Schiedsrichtern eine Fahrtkostenrückerstattung
gewährt werden. Pro Leistungsprüfung sind in der Regel zwei Mitglieder der
Kreisbrandinspektion und ein weiterer Schiedsrichter anwesend. In einem
Kalenderjahr werden durchschnittlich ca. 25 Leistungsprüfungen absolviert.
§ 5 Abs. 1 der genannten Satzung soll wie folgt ergänzt werden:
1.14 die Schiedsrichter bei Leistungsprüfungen der Feuerwehren (nur
Reisekosten)
2. Anpassung der Reisekostenpauschale des
Vorsitzenden des Wirtschaftsbeirates
Der neue Vorsitzende des Wirtschaftsbeirates hat über einen repräsentativen
Zeitraum Fahrtenbuch geführt, dessen Überprüfung und Berechnung des
Durchschnitts eine Neufestsetzung auf monatlich 70,-- € erforderlich macht.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1.2 soll folgende Fassung erhalten:
1.2 den Vorsitzenden des Wirtschaftsbeirates 350,-- € monatlich zuzüglich einer
Reisekostenpauschale von 70,-- €
monatlich.
Eine weitere Prüfung der Angemessenheit der Pauschale wird für das Jahr 2019
vorgemerkt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollen die vorgenannten Änderungen in einer Neufassung der Satzung erfolgen. Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.06.2017 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Vorschlag des Kreisausschusses vom 10.07.2017:
Die
Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte,
sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.