Sachverhalt/Begründung
Mit Wirkung ab 01.08.2017 tritt die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Mit der Novellierung wird der fünfstufigen Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) Rechnung getragen.
Für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm bedeutet dies eine Überprüfung, ob seine Abfallwirtschaftssatzung in der bisherigen Fassung (Pflichtrestabfalltonne) weiterhin angewandt wird, oder eine andere Variante der Mustersatzung des Bayerischen Landkreistages festgelegt wird. Nach der Mustersatzung können bei allen Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen Literangaben je Beschäftigter/Schüler/Bett pro Woche festgelegt werden.
Da sich die vorgenannten Parameter ständig ändern können,
müsste eine jährliche Abfrage durchgeführt werden. Dieser erhöhte
Verwaltungsaufwand kann nicht durch Mehreinnahmen an Gebühren gedeckt werden.
Die jährliche Überprüfung führt möglicherweise zu einer ständigen Reduzierung
und Erhöhung des vorzuhaltenden Behältervolumens für Restabfall für den
Gewerbetreibenden.
Der AWP empfiehlt daher von der Festlegung einer Literangabe in der Satzung
Abstand zu nehmen.
Die Zweckverbandsmitglieder der MVA Ingolstadt stimmen sich bezüglich eines einheitlichen Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung in den nächsten Wochen ab.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt dies zur Kenntnis.