Sachverhalt/Begründung
Die Vergabe über die Erfassung und Verwertung von Alttextilien, Altschuhe und Federbetten im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm endet mit Wirkung zum 30.06.2017.
Nach der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich.
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) die TIM CONSULT GmbH, Mannheim, beauftragt.
Nach gemeinsamer Ausarbeitung der Vergabeunterlagen erfolgte die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt am 23.02.2017.
Unter Einhaltung der vergaberechtlichen Fristsetzungen kann frühestens Ende Mai 2017 der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.
Soweit keine Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt, einen Rechtsanspruch auf Zuschlagserteilung.
Nachdem die nächste Werkausschusssitzung erst auf den 28.06.2017 terminiert ist, ist die Zuschlagserteilung durch Herrn Landrat Martin Wolf im Rahmen eines unaufschiebbaren Geschäftes gemäß § 6 Abs. 2 Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes zu erteilen.
Eine erst kurz vor Auftragsbeginn durchgeführte Zuschlagserteilung begründet einen Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer, da eine fristgerechte Leistungserbringung nicht durchführbar ist.
Beschlussvorschlag:
Herr Landrat Martin Wolf wird ermächtigt, im Rahmen eines unaufschiebbaren Geschäftes gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes, auf der Grundlage eines von TIM CONSULT GmbH erstellten Vergabevorschlages den Zuschlag an den Bieter des wirtschaftlichsten Angebotes zu erteilen.