Betreff
TOP 3: Jahresplanung 2017 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2017/2648
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im SGB VIII ist die gesetzliche Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geregelt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und der Aufgabenumfang sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet somit nach seiner Leistungsfähigkeit und im pflichtgemäßen Ermessen. Mit Beschluss vom 09.07.2001 hat der Jugendhilfeausschuss das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention verabschiedet. Neben suchtpräventiven Angeboten werden medienpädagogische Projekte an Mittelschulen und Gymnasien durchgeführt. Des Weiteren werden Eltern, Lehrer, Erzieher und Ehrenamtliche zu Themen wie gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz, Cybermobbing und „Smartphone – mobil - aber sicher!!??“ beraten. Gemeindliche Jugendarbeiter und Jugendreferenten im Landkreis erhalten Beratungen und Unterstützung. Ebenso wird eine Ausbildung von Ehrenamtlichen in Jugendtreffs in Kooperation mit dem Kreisjugendring angeboten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushalts im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Ausgaben des Kreisjugendpflegers für das Jahr 2017 zu.

Dem Kreistag wird empfohlen, den Betrag von 20.000 € im Kreishaushalt einzustellen.