Sachverhalt/Begründung
Im
SGB VIII ist die gesetzliche Aufgabe des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz geregelt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel und der
Aufgabenumfang sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe entscheidet somit nach seiner Leistungsfähigkeit und
im pflichtgemäßen Ermessen. Mit Beschluss vom 09.07.2001 hat der
Jugendhilfeausschuss das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention
verabschiedet. Neben suchtpräventiven Angeboten werden medienpädagogische
Projekte an Mittelschulen und Gymnasien durchgeführt. Des Weiteren werden
Eltern, Lehrer, Erzieher und Ehrenamtliche zu Themen wie gesetzlicher Kinder-
und Jugendschutz, Cybermobbing und „Smartphone – mobil - aber sicher!!??“
beraten. Gemeindliche Jugendarbeiter und Jugendreferenten im Landkreis erhalten
Beratungen und Unterstützung. Ebenso wird eine Ausbildung von Ehrenamtlichen in
Jugendtreffs in Kooperation mit dem Kreisjugendring angeboten.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushalts im Bereich des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Ausgaben des
Kreisjugendpflegers für das Jahr 2017 zu.
Dem
Kreistag wird empfohlen, den Betrag von 20.000 € im Kreishaushalt einzustellen.